Dotternhausen

Landratsamt gibt Holcim-Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung statt

29.12.2020

von Pressemitteilung

Landratsamt gibt Holcim-Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung statt

© Daniel Seeburger

Die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für den Steinbruch auf dem Plettenberg ist durch.

Das Landratsamt teilt mit, dass es dem Antrag der Firma Holcim (Süddeutschland) auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die geänderte Abbauplanung und Konkretisierung der Rekultivierung innerhalb der bereits seit 1977/1982 genehmigten Grenzen des Steinbruchs auf dem Plettenberg bis zum Jahresende 2025 stattgegeben und die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt hat.

In der Pressemitteilung der Behörde heißt es weiter: Die Firma Holcim hatte die Änderungen bei der Abbauplanung innerhalb des genehmigten Bestandssteinbruchs auf dem Plettenberg gegenüber der Behörde bislang ordnungsgemäß angezeigt.

Ein Genehmigungserfordernis bestand nicht, da die Änderungen sich auf die bloße Änderung der Abbaurichtung bezogen und keine erweiterten Rechte über die bestehenden Genehmigungen hinaus begründet wurden.

Änderungen ausschließlich in genehmigter Fläche

Die Änderungen in der Abbaurichtung fanden ausschließlich innerhalb der seit 1977/1982 genehmigten Steinbruchfläche statt. Auch das bisher bereits genehmigte Abbauvolumen wird dadurch nicht geändert.

Da die durch die bisherige Anzeige geänderte Abbauplanung lediglich bis zum Jahresende 2020 gegenüber der Behörde Gültigkeit hat und die Firma Holcim weiterhin plant, innerhalb des seither schon genehmigten Abbauvolumens in geänderter Abbaurichtung abzubauen, hat das Landratsamt gegenüber der Firma Holcim angeregt, statt einer weiteren bloßen Anzeige freiwillig einen Genehmigungsantrag für die geänderte Abbaurichtung ab dem Jahr 2021 zu stellen.

Genehmigung dient der Rechtssicherheit

Die Änderungsgenehmigung diene der Rechtssicherheit und soll die bestehenden Genehmigungen aus den Jahren 1977 und 1982 hinsichtlich der geänderten Abbaurichtung und einer zügigen Rekultivierung konkretisieren und für die Zukunft verbindlich regeln, schreibt das Landratsamt.

Für das immissionsschutzrechtliche Antragsverfahren zur Süderweiterung läuft die Frist zur Vorlage von beurteilungsfähigen Antragsunterlagen am 31. Dezember 2020 ab, teilt die Behörde weiter mit.

Entscheidung im Januar

Für eine Entscheidung in diesem Antragsverfahren seien die bis zum Jahresende eingehenden Unterlagen zu prüfen, so dass eine Entscheidung über das weitere Verfahren Anfang des Jahres 2021 erfolgen werde.

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