Landratsamt Zollernalbkreis richtet Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle ein

Von Pressemitteilung des Landratsamts

Die Bußgeldstelle des Landratsamtes Zollernalbkreis setzt seit 1. August 2019 die Online-Anhörung ein. Dabei haben Betroffene von Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten die Möglichkeit, sich online zu ihrem Verfahren zu äußern.

Landratsamt Zollernalbkreis richtet Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle ein

Das Landratsamt hat eine Online-Bußgeldstelle eingerichtet. (Symbolfoto)

Individuelle Zugangsdaten zur Online-Anhörung sind auf den von der Bußgeldstelle versandten Verwarnungen, Anhörungen und Zeugenfragebögen aufgedruckt. Die Papierform kann weiterhin genutzt werden.

Betroffene können Beweisfotos oder Unterlagen hochladen

Innerhalb einer festgelegten Frist ist die Online-Anhörung weltweit möglich. Betroffene können Personalien berichtigen, sich zu dem Tatvorwurf äußern, mitteilen, wer das Fahrzeug geführt hat, Beweisfotos zum Fall einsehen oder Unterlagen hochladen. Damit entfällt der Postversand von Schriftstücken. Das Portal wird auf Deutsch, Englisch, Französisch, Holländisch und Spanisch angeboten.

Die Verwaltung profitiert unter anderem von der direkten Datenübernahme in die Fallbearbeitung und optimiert damit interne Abläufe. Mit der Online-Anhörung erweitert das Landratsamt den Onlineservice für die Bürger und geht einen weiteren Schritt in Richtung E-Government.

Wann die Bußgeldstelle des Landkreises zuständig ist

Bei der zentralen Bußgeldstelle des Landratsamtes Zollernalbkreis werden die zur Anzeige gebrachten Ordnungswidrigkeiten aus allen Bereichen bearbeitet, die in der sachlichen Zuständigkeit des Landratsamtes liegen und innerhalb der Kreisgrenze begangen oder festgestellt wurden

Zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten gehören die von der Polizei angezeigten Verkehrsverstöße wie zum Beispiel Verkehrsunfälle, Parkverstöße, TÜV-Verstöße, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Fahrzeugmängel und vieles mehr.

Des Weiteren werden hier die Geschwindigkeitsüberschreitungen bearbeitet, die mit den vom Landkreis eingesetzten mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessanlagen festgestellt werden.