Landratsamt Zollernalbkreis bedauert Fehler bei der Ausstellung des digitalen Impfpasses

Von Pressemitteilung Landratsamt Zollernalbkreis

Seit Februar hat das Kreisimpfzentrum sowie das Landratsamt Zollernalbkreis rund 27.500 digitale Impfnachweise ausgegeben – ein Zusatzservice für die Bürger im Zollernalbkreis. Nach derzeitigem Kenntnisstand kam es bei einer sehr geringen Anzahl – bislang ist ein Fall offiziell bekannt – durch einen manuellen Eingabefehler, zu einer fehlerhaften Ausstellung. Das teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit. „Wir bedauern dies. Selbstverständlich wurde der Vorgang geprüft“, so Pressesprecherin Marisa Hahn.

Landratsamt Zollernalbkreis bedauert Fehler bei der Ausstellung des digitalen Impfpasses

Das Landratsamt Zollernalbkreis teilt mit, dass ein digitaler Impfnachweis fehlerhaft ausgestellt wurde.

Zu Beginn der Ausstellung des Nachweises im Februar erfolgte laut Landratsamt die Übertragung des QR-Codes noch manuell durch den jeweiligen Bearbeiter. „Dieser Prozess wurde kurz daraufhin angepasst, sodass alle Daten automatisch übernommen wurden“, so Hahn.

Im gleichen Zuge wurden die geimpften Personen immer gebeten, den Nachweis auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Die Ausweisnummer werde seit Anfang Mai nicht mehr auf dem digitalen Impfnachweis hinterlegt.

Fehlerhafte Ausstellung

Sobald die Karte an den Geimpften ausgehändigt wurde, habe das Impfzentrum aus Datenschutzgründen keine Möglichkeit mehr, diese zu verifizieren.

Von einer fehlerhaften Ausstellung wurde die Landkreisverwaltung erstmalig vor wenigen Tagen von einer Person informiert, teilt das Landratsamt mit. Dieser Ausweis wurde bereits vor Monaten während der Anfangszeit ausgegeben. „Erst durch eine entsprechende Meldung können wir dem Vorgang nachgehen“, erklärt Hahn.

Alle Bürger werden gebeten, ihren digitalen Impfnachweis erneut zu überprüfen und bei einer fehlerhaften Meldung sich an die Infostelle des Landratsamtes 07433 9201 zu wenden.

Es wird nur noch eine Impfung im QR-Code vermerkt

Das gelbe Impfbuch sei nach wie vor das offizielle, amtliche Dokument in Deutschland, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Der digitale Impfnachweis wurde ergänzend ausgestellt.

In dem QR-Code seien unter anderem der Vor- und Zuname, das Geburtsdatum, der Impfstoff sowie das Datum der jeweiligen vollständigen Impfung hinterlegt.

Es werde nur noch eine Impfung im QR-Code verankert. Bei Impfstoffen, für die zwei Impfungen erforderlich sind, entsprechend die Zweitimpfung. Durch einen Vermerk, dass es sich um eine Zweitimpfung handelt, ist klar, dass der volle Impfschutz besteht.

Datenschutz im Fokus

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Technologie des digitalen Impfnachweises DSGVO-konform ist und den höchsten Datenschutzanforderungen entspricht.

Die vor Ort erfassten Daten zur Person und der Impfung werden vom Anbieter, der Kölner Firma Ubirch, kryptografisch signiert und anonymisiert als unveränderbarer Nachweis in einer Blockchain hinterlegt.

Durch die digitale Signatur des Kreisimpfzentrums in Meßstetten werde die Integrität und Authentizität sichergestellt.