Zollernalbkreis

Landrat Pauli: Infizierte Pflegekräfte ohne Symptome dürfen nur in Ausnahmen arbeiten

13.11.2020

Von Pascal Tonnemacher

Landrat Pauli: Infizierte Pflegekräfte ohne Symptome dürfen nur in Ausnahmen arbeiten

© H_Ko - stock.adobe.com

In Ausnahmefällen dürfen Pflegekräfte ohne Symptome trotz einer Coronainfektion weiterarbeiten (Symbolfoto).

Ob Klinik oder Altenheim: Bei einer Infektion mit dem Coronavirus dürfen Pflegekräfte ohne Symptome gemäß der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts nur in bestimmten Ausnahmefällen weiterarbeiten. Was der Landrat und das Zollernalbklinikum dazu sagen.

Es ist eine Frage, die den Menschen offenbar immer wieder unter den Nägeln brennt, auf die es aber im Detail keine pauschale Antwort in jeder Phase der Pandemie gibt.

Dürfen mit dem Coronavirus infizierte Pflegekräfte in Ausnahmesituationen wie akutem Personalmangel tatsächlich weiterarbeiten, wenn sie an keinen Symptomen leiden?

Pauli äußert sich im Bürgerdialog

Ein Zuschauer des Online-Bürgerdialogs stellte Landrat Günther-Martin Pauli am Freitagmittag diese Frage – und bekam eine Antwort: „Mit entsprechender Schutzkleidung wie FFP2-Masken können die Pflegekräfte weiterarbeiten, wenn sie keine Symptome haben.“

Pauli betont jedoch: „Nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil wir die Menschen sonst gar nicht alle verarzten können.“ Pauli bezieht sich dabei auf Ausnahmesituationen wie im Frühjahr.

Patientenversorgung soll gewährleistet werden

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schreibt dazu: „Ist die adäquate Versorgung der Patientinnen und Patienten durch Personalengpässe nicht mehr möglich, kann es notwendig sein, die bestehenden Empfehlungen anzupassen.“

Auch das Zollernalbklinikum bestätigt auf Anfrage, dass man im ersten Lockdown im Frühjahr Pflegekräfte, die infiziert, aber symptomlos waren, auf der Coronastation eingesetzt habe – das erlaubten die Richtlinien des RKI.

Klinik lässt alle infizierten Mitarbeiter daheim

„Aktuell wollen und können wir das vermeiden“, sagt Kliniksprecherin Beate Fleiner. „Alle infizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen nicht zum Dienst.“

Doch auch aktuell erlaubt das RKI, die Isolation und das Tätigkeitsverbot beispielsweise von medizinischem Personal aufzuheben.

Isolationsdauer bei Personalmangel verkürzbar

„In Situationen mit akutem Personalmangel kann bei leichtem Verlauf eine Verkürzung der 10-tägigen Isolationsdauer im Einzelfall erwogen werden“, heißt es beim RKI. Sie müssen jedoch seit 48 Stunden symptomfrei und innerhalb von 24 Stunden zwei Mal negativ getestet sein.

Für entsprechendes Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen gilt das „Vorgehen ent­sprechend der Schwere der Symptome“. Laut der RKI-Richtlinien dürfen Personen mit asymptomatischer SARS-CoV-2-Infektion aber generell frühestens zehn Tage nach Erstnachweis des Erregers aus der Isolierung entlassen werden.

Generell gilt: Keine Betreuung bei Infektion

Bewohner und Betreute dürfen von positiv getestetem Personal generell nicht betreut werden. Doch auch hier könnten in Extremfällen die Empfehlungen angepasst werden – „wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind“.

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