Landkreis Rottweil verschärft ab dem 22. Januar die Maskenpflicht

Von Pressemitteilung

Weil die Infektionszahlen im Nachbarlandkreis Rottweil seit zwei Wochen stark angestiegen sind, ergreift das Landratsamt Maßnahmen zur Eindämmung des Geschehens.

Landkreis Rottweil verschärft ab dem 22. Januar die Maskenpflicht

Im Landkreis Rottweil gelten ab dem 22. Januar verschärfte Maskenregeln (Symbolfoto).

Ab Samstag, 22. Januar, um 0 Uhr, gilt im gesamten Landkreis Rottweil bei Ansammlungen mit mehr als zehn Personen eine Maskenpflicht. Das Rottweiler Landratsamt hat dazu am Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Maskenpflicht bei Ansammlungen regelt.

Die Verfügung wurde auf der Homepage des Landratsamtes öffentlich bekannt gemacht und ist befristet bis zum 28. Februar um 0 Uhr.

Die Allgemeinverfügung regelt, dass im Kreisgebiet bei Ansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske) getragen werden muss. Dies gilt auch, wenn der erforderliche Mindestabstand grundsätzlich eingehalten werden kann.

Maskenpflicht werde öfter missachtet

Ausschlaggebend für die Allgemeinverfügung sind, so formuliert es das Landratsamt, insbesondere die aktuelle Situation mit der sich rasant verbreitenden Omikron-Variante sowie die zunehmenden unangemeldeten Ansammlungen beziehungsweise Versammlungen.

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Besonders bei den unangemeldeten Ansammlungen sei zu beobachten, dass „immer wieder bewusst oder unbewusst die Maskenpflicht missachtet oder Abstände untereinander falsch eingeschätzt werden, was eine erhöhte Infektionsgefahr in sich birgt, selbst im Freien“.

Inzidenz seit 7. Januar rasant gestiegen

Im Kreis Rottweil ist die Inzidenz in den letzten Tagen angestiegen. Am Mittwoch, 19. Januar, und Donnerstag 20. Januar, wurden durch das Gesundheitsamt des Landkreises Rottweil täglich mehr als 200 Fälle übermittelt. Die Inzidenz für den Kreis lag am 20. Januar bei 729,1, am 7. Januar noch bei 266,1 und am 13. Januar schon bei 574,3.

In den letzten Wochen seien zudem im Kreisgebiet vermehrt Ansammlungen zu beobachten, die zwar als Versammlungen im Sinne des Artikel 8 des Grundgesetzes zu bewerten seien, „jedoch ohne vorherige Anmeldung und ohne Versammlungsleiter durchgeführt werden, um gegen die bestehenden Corona-Maßnahmen zu demonstrieren“.

Infektionsketten sollen unterbrochen werden

Solche Versammlungen fanden beispielsweise am Montag, 17. Januar, in Rottweil, Sulz am Neckar, Fluorn-Winzeln, Oberndorf am Neckar, Dornhan und Schiltach statt.

Die Teilnehmendenzahl variierte laut Landratsamt hierbei zwischen 30 und 1500 Personen. „Aufforderungen zum Einhalten des Mindestabstandes oder alternativen Tragen eines Mundschutzes kamen die Teilnehmer überwiegend nicht oder nur sehr kurzweilig nach“, formuliert die Rottweiler Behörde weiter.

Das Landratsamt sehe es daher als erforderlich an, weitergehende, über die bisherigen Regelungen der Corona-Verordnung hinausgehende Maßnahmen im Kreisgebiet zu ergreifen. Ziel sei es, damit die Infektionsketten zu verlangsamen und möglichst zu unterbrechen.