Zollernalbkreis

Landgericht Hechingen muss das Verfahren gegen 52-jährigen Impfpass-Fälscher nun doch eröffnen

11.03.2022

Von Lea Irion

Landgericht Hechingen muss das Verfahren gegen 52-jährigen Impfpass-Fälscher nun doch eröffnen

© Lea Irion

Es gibt eine Wendung im Fall eines Impfpass-Fälschers aus Rottweil (Symbolfoto).

Ein heute 52-jähriger Mann aus Rottweil soll am 8. November in einer Apotheke im Zollernalbkreis ein Impfbuch mit gefälschten Impfnachweisen vorgelegt haben. Er kam aufgrund einer Gesetzeslücke zunächst ohne Verfahren straffrei davon – das soll sich nun aber ändern.

Es ist ein Fall, wie man ihn in den vergangenen Wochen und Monaten zuhauf gehört hat: Eine vermeintlich geimpfte Person möchte in einer Apotheke einen digitalen Impfnachweis beantragen. Dabei stellt sich aber heraus, dass die „Impfungen“ im gelben Buch nie stattgefunden haben, sondern gefälscht sind.Erst kürzlich wurde ein Strafbefehl gegen eine 60-Jährige aus Balingen rechtskräftig, die ebendies...

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