Land ruft Alarmstufe 2 aus: Ausgangssperre trifft ungeimpfte Zollernälbler

Von Michael Würz

Für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene gilt im Zollernalbkreis ab Mittwoch eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Sie ist Bestandteil der am Dienstag vom Land neu herausgegebenen Corona-Verordnung und tritt in allen Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500 in Kraft.

Land ruft Alarmstufe 2 aus: Ausgangssperre trifft ungeimpfte Zollernälbler

Gilt ab Mittwoch für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene im Zollernalbkreis: die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.

Letztere liegt im Zollernalbkreis, Stand Dienstagnachmittag, bei 554,1.

Im Einzelhandel gilt 2G

Ausnahmen von der Ausgangssperre gebe es lediglich bei Vorliegen triftiger Gründe, teilte das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Dienstag mit. Dazu zähle unter anderem die Berufsausübung, der Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern, Spaziergänge und körperliche Bewegung allein im Freien. Im Einzelhandel gelte dann zugleich die 2G-Regel. Ausgenommen seien Geschäfte, die die Grundversorgung abdecken.

Land ruft Alarmstufe II aus

Darüber hinaus wurden mit der „Alarmstufe 2“ zahlreiche weitere Maßnahmen verschärft. Sie tritt in Kraft, sobald auf den Intensivstationen im Land mehr als 450 Corona-Patienten liegen (Dienstag: 510) – oder ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von 6. Auf Weihnachtsmärkten oder bei körpernahen Dienstleistungen etwa gilt dann die 2G-plus-Regel (eine von der Landesregierung herausgegebene Übersicht finden Sie unter diesem Artikel als PDF-Datei zum Herunterladen).

55 Covid19-Patienten liegen im Zollernalb-Klinikum

Im Zollernalb-Klinikum werden, Stand Dienstag, 55 Covid-19-Patienten behandelt, davon 12 auf der Intensivstation, vier davon invasiv beatmet.

Das Landratsamt meldete am Dienstag 222 neu bestätigte Corona-Fälle im Zollernalbkreis.