Land lockert die Maskenpflicht bei 2G: Das gilt ab dem 15. Oktober im Zollernalbkreis

Von Lea Irion

Die baden-württembergische Landesregierung passt die Corona-Verordnung zum 15. Oktober stellenweise an. Wir fassen zusammen, was ab Freitag gilt.

Land lockert die Maskenpflicht bei 2G: Das gilt ab dem 15. Oktober im Zollernalbkreis

Die Maskenpflicht wird für Geimpfte und Genesene stellenweise gelockert (Symbolfoto).

Seit dem 16. September gilt in Baden-Württemberg ein Stufensystem, das sich an der Hospitalisierungsrate von Corona-Erkrankten orientiert.

Bedeutet: Je mehr Menschen aufgrund von SARS-CoV-2 eine klinische Behandlung benötigen, desto stärker wird das Gesundheitssystem belastet – und desto mehr Einschränkungen muss die Allgemeinheit tragen, damit sich die Lage wieder entspannt.

An diesem Stufensystem will die Landesregierung vorerst festhalten. Ab dem 15. Oktober gelten aber Lockerungen für Geimpfte und Genesene. Es tritt dann das „2G-Optionsmodell“ in Kraft.

Volle Fußballstadien theoretisch wieder möglich

Dieses Modell erlaubt es Veranstaltern, Dienstleistern und Händlern, nur Geimpften oder Genesenen Zutritt zu gestatten. Wer sich dafür entscheidet, muss das klar kennzeichnen, beispielsweise mit großen Postern.

Gilt in Baden-Württemberg die Basisstufe, entfällt mit dem 2G-Optionsmodell dann die Maskenpflicht für Geimpfte und Genesene – sofern ein entsprechender Nachweis vorliegt. Außerdem gibt es damit keine Obergrenzen mehr, beispielsweise für große Veranstaltungen.

In der Praxis könnte man also mit dem 2G-Optionsmodell wieder ein ganzes Fußballstadion füllen.

Was sonst noch geändert wurde

Zur Erinnerung: Die Basisstufe gilt, wenn in Baden-Württemberg die Auslastung der Intensivbetten die Zahl 250 nicht überschreitet oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz den Wert 8,0 nicht überschreitet. Ist das an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen trotzdem der Fall, gilt die Warnstufe.

Einen Überblick über die Lage im Zollernalbkreis und die aktuell gültige Stufe in Baden-Württemberg finden Sie täglich in unserer Corona-Übersicht.

Die Maskenpflicht entfällt auch bei folgenden Veranstaltungen, wenn alle Teilnehmenden nachweislich geimpft oder genesen sind:

Für Beschäftigte gilt aber trotzdem die Maskenpflicht, auch wenn das 2G-Optionsmodell angewandt wird. Das hat den Grund, dass es aus Datenschutzgründen nicht möglich ist, den Impfstatus der Mitarbeitenden abzufragen.

Eine Gesamtübersicht über die aktuell gültige Corona-Verordnung gibt es hier.