Land erwartet viele Fahrgäste: Neue Chance für Talgangbahn und Zollern-Alb-Bahn 3 und 4?

Von Pressemitteilung

Eine Potenzialanalyse des Landes stimmt positiv: Für die Talgangbahn zwischen Ebingen und Onstmettingen wird von Fahrgästen eine hohe Nachfrage erwartet. Auch der Zollern-Alb-Bahn 3 und 4 zwischen Balingen, Schömberg und Rottweil beziehungsweise Eyach und Hechingen könnte neues Leben eingehaucht werden. Kosten übernehmen teilweise der Bund und das Land.

Land erwartet viele Fahrgäste: Neue Chance für Talgangbahn und Zollern-Alb-Bahn 3 und 4?

Die Gleise der Talgangbahn in Albstadt sind oftmals verwildert. Nun könnte der Strecke neues Leben eingehaucht werden (Archivfoto).

Die Nachricht, die Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Dienstag senden wollte, ist deutlich: Stillgelegte Bahnstrecken sollen, sofern es sich lohnt, wieder aktiviert werden.

So soll der ländliche Raum gestärkt und ein Beitrag zur Verkehrswende geleistet werden. Dafür gibt es auch finanzielle Unterstützung.

Das vorgestellte Gutachten überbringt vor allem Unterstützern der Talgangbahn (Ebingen-Onstmettingen) sowie der Zollern-Alb-Bahn 3 zwischen Balingen, Schömberg und Rottweil gute Nachrichten.

Zollernalbkreis bietet hohes Fahrgastpotenzial

Denn insgesamt 42 stillgelegte Strecken im Land wurden auf ihr Fahrgastpotenzial untersucht. Auf Grundlage des zu erwartenden Fahrgastaufkommens wurden die Strecken in vier Kategorien eingeteilt.

Und die beiden Strecken im Zollernalbkreis liegen in der zweiten Kategorie (Hohes Fahrgastaufkommen von 750 bis 1.500 Fahrgästen pro Schultag). Hier sollen weitere Schritte angegangen werden, so das Ergebnis.

Ein mittleres Fahrgästepotenzial von 500 bis 750 Fahrgästen je Schultag wird der Zollern-Alb-Bahn 4 (Eyach – Hechingen) attestiert. In diesem Fall soll vor den weiteren Schritten zuerst eine vertiefte Potenzialanalyse und dann eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden.

Freizeitverkehr zwischen Balingen und Schömberg denkbar

Unter anderem für die Teilstrecke Balingen – Schömberg, mit weniger als 500 Fahrgästen je Schultag, kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass für ein tägliches Angebot im Stundentakt nicht genügend Fahrgäste erwartet werden.

Hier kann geprüft werden, ob die Strecken für ein verringertes Angebot, zum Beispiel für den Freizeit- und Museumsbahnverkehr geeignet sind, heißt es in einer Pressemitteilung.

Land und Bund geben Geld

Das Land fördert im nächsten Schritt, teilweise zusammen mit dem Bund, erforderliche Machbarkeitsstudien, Investitionskosten sowie den laufenden Betrieb.

Minister Hermann betonte, dass die Rahmenbedingungen für neue Reaktivierungsvorhaben so günstig sind wie noch nie und er ermutigte die kommunalen und regionalen Vertreterinnen und Vertreter, jetzt zügig konkrete Planungen voranzutreiben: „Der Bund fördert die Baukosten für Reaktivierungsvorhaben neuerdings mit bis zu 90 Prozent. Das Land beteiligt sich zudem an den verbleibenden Kosten, so dass im Ergebnis Streckenreaktivierungen mit bis zu 96 Prozent der Baukosten gefördert werden können.“

Machbarkeitsstudien werden gefördert

Doch damit nicht genug: „Damit die Vorhaben möglichst schnell durch die kommunalen Akteure geplant werden, wird das Land noch von diesem Jahr an bis Ende 2023 Machbarkeitsstudien zu Reaktivierungsvorhaben mit 75 Prozent fördern. Wichtig ist, dass die Akteure vor Ort sich möglichst frühzeitig auf ein gemeinsames Vorgehen abstimmen und die Streckenreaktivierungen vorantreiben.“

Land übernimmt weitere Kosten

Darüber hinaus kündigte der Verkehrsminister an, dass das Land bei nachfragstarken Strecken grundsätzlich die Bestellung und die Kosten für den Betrieb der reaktivierten Bahnstrecken gemäß dem Landesstandard (mindestens Stundentakt, bei hoher Nachfrage mehr) übernehmen wird.

Wird ein Angebot mit mehr Zügen als dem Landesstandard gewünscht, müsste der Teil des Angebots, der über den Landesstandard hinausgeht, kommunal finanziert werden.

Betriebskosten zahlt unter Umständen das Land

„Gerade auch um den ländlichen Raum zu stärken, übernimmt das Land bei Strecken mit einem Fahrgastpotenzial von mindestens 750 Fahrgästen je Schultag die Betriebskosten. Und bei Strecken mit einem mittleren Fahrgastpotenzial von 500 bis 750 Fahrgästen je Schultag bieten wir eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten in Höhe von 60 Prozent an.“

Die Vergabe der Mittel erfolgt in zeitlicher Reihenfolge der Inbetriebnahmen, sofern ausreichend Mittel vorhanden sind. „Durch diese Regelung besteht ein hoher Anreiz, zügig die notwendigen Planungen schnell in Angriff zu nehmen.“

Lokale Akteure sollen schnell handeln

Minister Hermann motivierte daher die lokalen und regionalen Akteure, jetzt aktiv zu werden: „Die Reaktivierung von Schienenstrecken kann nur gemeinsam gelingen. Die Initiative muss von der kommunalen Ebene kommen. Als Land unterstützen wir die Projekte mit Rat und Tat und auch finanziell.“