Albstadt/Balingen

Kultur- und Sportbetrieb: Coronaverordnung ist in Albstadt und Balingen die Richtschnur

06.10.2021

Von Klaus Irion

Kultur- und Sportbetrieb: Coronaverordnung ist in Albstadt und Balingen die Richtschnur

© Volker Bitzer

Die coronabedingten Vorgaben waren und sind bei Kulturveranstaltungen, wie hier im Sommer im Lautlinger Schlossgarten, noch allgegenwärtig und unübersehbar.

Größere öffentliche Veranstaltungen ja, aber mit welchen Coronaregeln? Ausschließlich 2G oder 2G mit zusätzlich aus medizinischen Gründen Ungeimpften oder doch weiter 3G? Wie sehen die Verantwortlichen der Städte Albstadt und Balingen die Situation? Wir haben nachgefragt.

Sollten Corona-Ungeimpfte von Sport- und Kulturveranstaltungen ausgeschlossen werden? Und was geschieht mit Menschen, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können? Während diese Fragen dieser Tage bundesweit leidenschaftlich diskutiert werden, macht man mancherorts längst Nägel mit Köpfen.Beispiele aus Sport und KulturBeispiel Fußball: Der 1. FC Köln steht innerhalb ...

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