Zollernalbkreis

Impfen im Zollernalbkreis: Was jetzt wichtig ist

19.01.2021

Von Michael Würz

Impfen im Zollernalbkreis: Was jetzt wichtig ist

© Tim Reckmann/pixelio.de

Pfizer-Biontech-Impfstoff: Die Nachfrage übersteigt das Angebot.

Berechtigte können sich ab Dienstag einen Termin im Kreisimpfzentrum in Meßstetten sichern. Doch es stehen nur begrenzt Zeitfenster zur Verfügung – denn der Impfstoff ist bislang knapp.

Am Freitag öffnet das Kreisimpfzentrum, das der Landkreis im Auftrag des Landes in der ehemaligen Bundeswehr-Kaserne betreibt. Das bestätigte am Montag das baden-württembergische Sozialministerium auf ZAK-Anfrage. Zuvor hatten Gerüchte daran Zweifel genährt – sie dürften aufgrund aktueller Meldungen aufgekommen sein, wonach es beim Pfizer-Biontech-Impfstoff Lieferschwierigkeiten gibt, vermutet man im Ministerium. Nun also gibt es Entwarnung aus Stuttgart – der Termin steht. Auch die Kreisverwaltung bestätigte dies am Montagabend.

Der Impfstoff ist knapp

„Klar ist aber“, sagt Ministeriumssprecher Pascal Murmann, „dass zu Beginn wenig Impfstoff zur Verfügung stehen wird“. Konkrete Zahlen lägen dem Ministerium, Stand Montagnachmittag, noch nicht vor. Die Gesundheitsminister der Länder und der Bund hätten sich am Montag erneut besprochen, erklärte der Sprecher. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha hatte zu den Lieferschwierigkeiten zuvor erklärt, er bedauere diese Mitteilung. „Unser Ziel ist es, dass jeder, der einen Termin vereinbart, auch wirklich die notwendige Erst- und Zweitimpfung erhält.“

Zum Start wird nur die „erste Gruppe“ geimpft

Ursprünglich war der Start der Kreisimpfzentren bekanntlich für 15. Januar geplant. Weil der Bund nicht ausreichend Impfstoff geliefert habe, hatte das Sozialministerium die Eröffnung der Kreisimpfzentren auf 22. Januar verschoben (wir berichteten ausführlich). Das Landratsamt weist darauf hin, dass nur geimpft werden könne, wer erstens zum berechtigten Personenkreis zählt und zweitens einen Termin ergattern konnte. Zum Start würden ausschließlich Personen der sogenannten ersten Gruppe geimpft, betont Marisa Hahn, Sprecherin des Landratsamts. Dazu gehören beispielsweise: Menschen über 80, Bewohner von Pflegeheimen oder Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind.

Um den Termin muss sich jeder selbst kümmern

Wichtig zu wissen: Wer zur berechtigten Gruppe gehört und sich impfen lassen möchte, muss sich eigeninitiativ um einen Termin kümmern. „Die Festlegung der zu priorisierenden Gruppen hat der Bund in der Corona-Impfverordnung getroffen“, erklärt das Landratsamt. Zusätzlich würden mobile Impfteams weiterhin stationäre Einrichtungen besuchen – allerdings nur diese. „Hausbesuche werden von den Teams nicht durchgeführt“, merkt das Landratsamt an.

Erst- und Zweitdosis: deshalb zwei Termine buchen

Wer einen Termin vereinbaren möchte, hat dazu ab dem heutigen Dienstag zwei Möglichkeiten: telefonisch über die zentrale Telefonnummer 116117. Oder über die zentrale Online-Anmeldeplattform impfterminservice.de. „Voraussetzung hierfür ist eine E-Mail-Adresse und die Möglichkeit, eine SMS zu empfangen“, teilt das Landratsamt hierzu mit. Ebenfalls zu beachten: Impfwillige müssen je einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung buchen. Dabei handele sich um zwei separate Buchungsschritte, erklärt Marisa Hahn. „Der zweite Termin ist zwingend notwendig, da die Impfung nur dann die im Zulassungsverfahren nachgewiesene Schutzwirkung entfalten kann, wenn nach 21 Tagen eine zweite Impfdosis verabreicht wird“, schreibt das Landratsamt – wo sie sich auf einen Ansturm vorbereiten: Angesichts der großen Nachfrage sei die zentrale Hotline bereits zeitweise überlastet, weiß Hahn. Hinzu komme eben die begrenzte Anzahl an überhaupt verfügbaren Terminen: Nur wenn Impfstoff da ist, können Termine vergeben werden. Und der werde den einzelnen Impfzentren von Bundes- und Landesregierung zugeteilt, je nach Verfügbarkeit.

Impfung auch in Tübingen

Das Landratsamt weist ferner darauf hin, dass eine Anmeldung beim Landratsamt beziehungsweise Gesundheitsamt nicht möglich sei. Das bedeute auch: Wer keinen Termin gebucht habe, müsse am Impfzentrum abgewiesen werden, sagt Hahn. Sie erklärt: Generell bestünde die Möglichkeit, sich impfen zu lassen, landesweit in allen Impfzentren – nicht nur in Meßstetten. „Insbesondere Bürger des Zollernalbkreises können sich auch an das zentrale Impfzentrum in Tübingen wenden.“

Nach Verschiebung: Der Landrat war verärgert

Die erste Impfung im Zollernalbkreis hatte am 30. Dezember eine Seniorin in einem Straßberger Pflegeheim erhalten – von einem mobilen Impfteam. Am 15. Januar dann hätte das Kreisimpfzentrum in Meßstetten öffnen sollen – nach der Verschiebung auf den 22. Januar hatte sich Landrat Günther-Martin Pauli verärgert gezeigt: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und stehen in den Startlöchern“, hatte er betont. „Die Verzögerungen sind nachvollziehbar, aber enttäuschend und ärgerlich zugleich.“ Nun aber soll es losgehen, und während der Impfstoff noch knapp ist, mangele es am Personal für das Kreisimpfzentrum nicht, ließ das Landratsamt kürzlich verlauten. In der ehemaligen Bundeswehrkaserne werden Ärzte tätig, medizinische Kräfte, aber auch Mitarbeiter in der Verwaltung.

Landrat und KIZ-Chef beantworten Fragen der Bürger

Am Dienstagabend findet ab 17 Uhr ein Online-Bürgerdialog statt: Auf Facebook wollen sich Landrat Günther-Martin Pauli und der Chef des Amts für Bevölkerungsschutzes (und Leiter des KIZ), Stefan Hermann, den Fragen der Bürger stellen. Der Austausch solle auch dazu dienen, schreibt das Landratsamt, das Prozedere transparent vorzustellen.

Das Wichtigste in Kürze

Start Das Kreisimpfzentrum in Meßstetten öffnet am Freitag, 22. Januar, erstmals seine Türen.

Impfstoff Auf die Menge des verfügbaren Impfstoffs haben das Landratsamt und die Mitarbeiter im Kreisimpfzentrum keinen Einfluss: Er wird den einzelnen Impfzentren von Bundes- und Landesregierung zugeteilt, je nach Verfügbarkeit.

Termine Ab dem heutigen Dienstag können Impftermine für das Kreisimpfzentrum in Meßstetten gebucht werden. Das ist ausschließlich telefonisch (116117) möglich, oder auf der zentralen Online-Anmeldeplattform: impfterminservice.de. Dazu ist eine E-Mail-Adresse notwendig, außerdem die Möglichkeit, eine SMS zu empfangen. Weil der Impfstoff bislang knapp ist, dürften die ersten möglichen Termine wohl schon nach kurzer Zeit vergeben sein, teilt das Landratsamt mit. Wichtig:

Es müssen zwei Termine vereinbart werden – für die erste und die zweite Impfdosis. Dabei handele sich um zwei separate Buchungsschritte, erklärte Marisa Hahn, Sprecherin des Landratsamts, am Montag.

Berechtigte Einen Termin erhält zu Beginn nur, wer zur sogenannten „ersten Gruppe“ gehört: Menschen über 80, Bewohner von Pflegeheimen oder Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind.

Dazu gehört, wer auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten oder den Impfzentren arbeitet. Aber auch, wer beruflich mit der Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen zu tun hat.

Infos Die häufigsten Fragen zum Prozedere übersichtlich erklärt:

zollernalbkreis.de/kiz

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