Geislingen

Kopfschütteln im Geislinger Rat: 65 Seiten Papier für eine kleine Änderung

23.01.2020

Von Rosalinde Conzelmann

Kopfschütteln im Geislinger Rat: 65 Seiten Papier für eine kleine Änderung

© Rosalinde Conzelmann

Zwei Bebauungsplanänderungen – ein Berg voll Papier. Der Gemeinderat regte sich über die Überreglementierung im Baurecht auf.

Die Geislinger Stadträte ärgern sich nicht zum ersten Mal über die überbordende Bürokratie im Baurecht. Auch in der jüngsten Sitzung am Mittwoch löste der große Aufwand für zwei Bebauungsplanänderungen Kopfschütteln aus.

Die erste Änderung betrifft den Bebauungsplan Hung in Geislingen. Wie Stadtbaumeister Markus Buck informierte, betrifft diese sechste Planänderung nur ein Grundstück und ist erforderlich, um dem Bauherren eine zeitgemäße Bebauung im Sperberweg zu ermöglichen. Dabei geht es konkret um zwei Punkte, die man ändern müsse, wie Buck mitteilte.

„Das kann es nicht sein“

Obwohl der Vorgang im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt wird, müssen sich die Räte durch 65 Seiten Papier durchackern. „Für ein Grundstück 65 Seiten, das kann es doch wirklich nicht sein“, kritisierte Frieder Klein.

Auch im zweiten Fall – hier ging es um eine Abrundungssatzung in der Bolstraße in Erlaheim – muss die Verwaltung ein aufwendiges Verfahren durchziehen und alle Beteiligten anhören. Laut Buck ist der Eigentümer der Flächen auf die Stadt zugegangen, weil er auf seinem Grundstück bauen will.

Satzungsänderung muss sein

Allerdings verläuft auf genau dieser Fläche die Grenze zwischen dem Innen- und Außenbereich. „Deshalb müssen wir eine Abrundungssatzung beschließen, damit der Erlaheimer bauen kann“, erklärte Buck.

Der Bauherr muss zahlen

Dass das ganze Prozedere auch noch viel Geld kostet, das an den Bauherren hängen bleibt, wurde ebenfalls beanstandet. Laut Buck liegen die Kosten pro Verfahren zwischen 5000 und 6000 Euro.

„Das kann ich einfach nicht nachvollziehen“, meinte Gerhard Mozer. Er redete sich ganz in Rage. Das Gremium stimmten beiden Satzungsbeschlüssen einstimmig zu, damit die Bauherren ihre Vorhaben schnellstmöglich umsetzen können.

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