Weil der Sachverhalt nicht wirklich aufgeklärt werden konnte, gab es eine Einigung vor dem Amtsgericht Hechingen: Statt eines 800 Euro schweren Strafbefehls muss der Angeklagte, ein Parksünder, nur noch 500 Euro an die Kinderkrebsklinik Tübingen bezahlen.
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