Klage abgelehnt: Regionalliga Südwest nimmt den Spielbetrieb am Wochenende wieder auf

Von Pressemitteilung

Kein Kommando zurück diesmal: Die Fußball-Regionalliga setzt ihre Saison am Wochenende wie geplant fort. Das entschied das Landgericht in Mannheim am Mittwoch.

Klage abgelehnt: Regionalliga Südwest nimmt den Spielbetrieb am Wochenende wieder auf

Am vergangenen Wochenende wurde noch getestet, nun warten wieder Pflichtspiele auf die TSG Balingen.

Nun ist es auch juristisch geklärt: In der Regionalliga Südwest wird am Wochenende tatsächlich wieder Fußball gespielt. Dies hat das Mannheimer Landgericht am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung entschieden, in welcher es den Antrag von sechs Vereinen zurückwies, die gegen die Regionalliga Südwest GbR und die beteiligten Landesverbände klagten.

Klägerseite angeführt vom TSV Steinbach Haiger

Mit einer einstweiligen Verfügung hatten die Klubs den zuvor auch politisch bestätigten Re-Start stoppen wollen, scheiterten aber vor dem Zivilgericht. Die Klägerseite, angeführt vom Profiverein TSV Steinbach Haiger, argumentierte, dass es besonders für die semi-professionell organisierten Amateurvereine nicht zumutbar sei, bis kurz vor Heilig‘ Abend zu spielen.

Ob der akuten Corona-Infektionslage könne der Gesundheitsschutz der Spieler und Funktionäre nicht gewährleistet werden, weil die Fußballer der Amateurteams den Sport meist nur im Nebenjob betreiben und abseits des Rasens vor allem auf Ehrenamtliche setzen – sich also einem vermeintlich höheren Ansteckungsrisiko ausgesetzt sähen. Die Klägerseite forderte, die Südwest- analog zur Nord-, Nordost- und bayerischen Staffel vorzeitig in die Winterpause zu schicken und aus dieser erst wieder wie angedacht am letzten Januar-Wochenende zurückzukehren.

Vier Spieltage in weniger als zwei Wochen

Nach der Spielplanänderung der Liga-Führung trägt die Südweststaffel nun jedoch vom 11. bis 22. Dezember vier Spieltage aus und nimmt bereits am 8. Januar den Spielbetrieb wieder auf. Möglich gemacht hatte dies zuvor indirekt das Innenministerium von Rheinland-Pfalz, das sich in seiner Neubewertung den Ministerien aus Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland anschloss und den Vereinen der 4. Liga zum 1. Dezember das Trainieren und Spielen wieder erlaubte. Entsprechend kam laut Liga-Stellvertreter Felix Wiedemann vom Badischen Fußballverband nun auch das Mannheimer Gericht zur Auffassung, dass die von der Liga-Führung getroffene „Entscheidung zur Saisonfortsetzung rechtens ist und nicht gegen die Grundsätze der Billigkeit verstößt“.

Die Vorgeschichte im Überblick.

Das Gericht bestätigte somit das Vorgehen der Karlsruher Regionalliga-Geschäftsführung, die „eine vertretbare Abwägung vorgenommen“ habe. Ferner reichen die angedachten Hygiene-Vorkehrungen demnach aus, wie Wiedemann schriftlich erklärte: „Vor den Spielen werden Testungen von Spielern und Teamoffiziellen durchgeführt. Hierzu wurden den Vereinen in den vergangenen Tagen detaillierte Schulungen an mehreren Standorten bezüglich der Anwendung der Tests angeboten.“

Balinger beteiligen sich nur an offenem Brief

Die klagenden Vereine, zu denen weiter die Amateurklubs FC Gießen, FC Astoria Walldorf, Eintracht Stadtallendorf, Bahlinger SC und der TSV Schott Mainz zählten, hatten in den vergangenen Tagen mehrfach ihre gesellschaftliche Verantwortung akzentuiert – zuletzt in einem offenen Brief, dem sich neben dem besagten Sextett drei weitere Klubs anschlossen, unter anderem auch die TSG Balingen. Und der von Seiten der Liga-Führung zumindest öffentlich unbeantwortet blieb. Auch deshalb hätten sie bewusst den Weg vor ein ordentliches und nicht vor das entsprechende Sportgericht gewählt, zitierte der SWR die Klägerseite.

Die Saison fortzusetzen sei „vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und natürlich auch aufgrund der öffentlichen Wahrnehmung durchaus kritisch zu sehen“, sagte Roland Kring vor der Verhandlung gegenüber unserer Zeitung. Kring, Vorstandssprecher und Mäzen des TSV Steinbach Haiger, war persönlich nach Mannheim gereist, wo der Antrag von 14 Uhr an verhandelt wurde. Insgesamt schickten vier der sechs Kläger-Vereine Vertreter ans badische Landgericht. Die Verantwortlichen der geschäftsführende Regionalliga Südwest GbR, die das Ergebnis der Verhandlung am frühen Mittwochabend veröffentlichten, ließen sich per Video zuschalten.

Bahlinger SC spricht von Unentschieden

Die Kläger um Kring und Dieter Bühler, Vorstand des Bahlinger SC, erklärten am Mittwochabend, dass sie das Urteil anerkennen. Letztlich habe das Gericht von einem „Unentschieden“ gesprochen, das aber nicht ausreiche, um dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung stattzugeben, sagte Bühler auf der Homepage des BSC. Die Steinbacher ergänzten ebenfalls per Mitteilung, dass der Richter in der Urteilsverkündung deutlich gemacht habe, dass er die inhaltlichen Bedenken der Kläger nachvollziehen könne. Doch das reiche nicht aus, um die Entscheidung des Ligaverbandes aufzuheben. Als „eine Niederlage für den Fußball“ bezeichnete Walldorfs Präsident Willi Kempf das Urteil in der RNZ. „Ich bin tief enttäuscht, dass die Regionalliga, auch wenn die Politik es zulässt, kein Verantwortungsgefühl zeigt.“ Alle drei Klubs hatten zuvor nochmals in verfassten Statements die Öffentlichkeit gesucht.

Balingens Co-Trainer Lukas Foelsch im Interview.

Freude entfachte das Urteil derweil bei den Kickers Offenbach oder beim SSV Ulm 1846. „Ich freue mich wirklich über diese Gerichtsentscheidung, für unseren Verein und für unsere Fans. Es macht mich traurig, dass Fußballvereine dagegen geklagt haben, zu spielen“, sagte OFC-Manager Thomas Sobotzik der Gießener Allgemeinen. „Ich war verwundert, dass die Vereine sich über die Entscheidung der Landesverbände und auch über die Sportgerichtsbarkeit hinwegsetzten und ein ordentliches Gericht angerufen haben“, sagte Ulm sportlicher Leiter Thomas Baierl. Das sei, so Baierl im SWR-Interview, „der falsche Weg“.

TSG sympathisiert mit Klägern

Bei der TSG Balingen hat man das Urteil aus Mannheim am Mittwochabend gefasst aufgenommen. „Für mich war es schon im Vorfeld eine 50:50-Entscheidung, deshalb sind wir nun nicht sonderlich überrascht“, sagte Geschäftsführer Jan Lindenmair am Rande des Trainings der Balinger Regionalliga-Fußballer. Kein Geheimnis ist, dass die Kreisstädter es begrüßt hätten, wenn die Klage vor dem Landgericht Erfolg gehabt hätte. „Wir haben uns öffentlich immer klar gegen die Saisonfortsetzung positioniert“, so Lindenmair. „Aber wir haben auch immer gesagt, dass wir es nehmen, wie es kommt. Und dazu stehen wir.“

Trotz der Verbundenheit zu den sechs Kläger-Vereinen, die die Saisonfortsetzung mit einer einstweiligen Verfügung nun vergeblich zu verhindern versuchten, wollte sich die TSG nicht an der Klage beteiligen. „Es gab eine Umfrage unter den Vereinen, die Mehrheit wollte weitermachen, die Politik erlaubt dies und die Liga-Führung hat sich bemüht, den Willen der Mehrheit durchzusetzen“, so der Balingens Manager.„Der entspricht zwar nicht unserem Wunsch, dennoch sind wir gegenüber der geschäftsführenden Regionalliga Südwest GbR loyal.“ Für die TSG-Fußballer, die personell enorm gebeutelt sind, heißt das: Am Samstag um 14 Uhr bestreiten sie beim TuS RW Koblenz ihr 12. Saisonspiel, das erste seit Ende Oktober.

Im Folgenden lesen Sie die Mitteilung des Regionalliga Südwest im Wortlaut:

Das Landgericht Mannheim hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch sechs Vereine abgelehnt. Der Antrag zielte darauf ab, die Beschlüsse zur Fortsetzung des Spielbetriebs im Dezember beziehungsweise Januar aufzuheben - beziehungsweise für unverbindlich erklären zu lassen.

Dabei kam das Gericht nach der heutigen mündlichen Verhandlung zu der Auffassung, dass die Entscheidung zur Saisonfortsetzung ab Dezember rechtens ist und nicht gegen die Grundsätze der Billigkeit verstößt.

Die Spielkommission der Regionalliga Südwest GbR hatte im Einvernehmen mit der Gesellschafterversammlung entschieden, die Saison am kommenden Wochenende fortzusetzen. Grundlage der Entscheidung war, dass durch die Corona-Verordnungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland und Hessen der Mannschafts- und Spielbetrieb für die Regionalliga-Vereine ab 1. Dezember wieder einheitlich gestattet wurde und somit eine politisch einheitlich Klassifizierung der Spielklasse erfolgt ist.

Vor dem Hintergrund der Wiederaufnahme des Spielbetriebs werden vor den Spielen Testungen von Spielern und Teamoffiziellen durchgeführt. Hierzu wurden den Vereinen in den vergangenen Tagen detaillierte Schulungen an mehreren Standorten bezüglich der Anwendung der Tests angeboten.