Dotternhausen

„Keine Gefahr eines Dioxinunfalls“

30.03.2017

von Holcim-Pressemitteilung

Holcim nimmt Stellung zum Einsatz von Ersatzbrennstoffen im Zementwerk.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat nach intensiver Prüfung den Einsatz von 100 Prozent Ersatzbrennstoffen genehmigt. Siegfried Rall kritisierte am Montag bei einer Veranstaltung in Schömberg diesen Entscheid. Holcim nimmt dazu Stellung:

„Dr. Friedrich Wimmer, Leiter Ersatzroh- und Ersatzbrennstoffe im Zementwerk Dotternhausen: ,Der Einsatz von Ersatzstoffen dient dazu, Stoffkreisläufe zu schließen und geeignete Abfallstoffe rückstandslos und sinnvoll zu verwerten. Dabei wird gleichzeitig der Primärrohstoff Kohle gespart. Wir setzen seit vielen Jahren bekannte Ersatzbrennstoffe wie Kunststoff, Altreifen, bituminöse Dachpappen, Papierfaserfangstoffe, Bearbeitungsöl und getrockneten Klärschlamm ein. Die wiederholt getätigte Aussage von Siegfried Rall, es käme giftiger Sondermüll zum Einsatz, weisen wir genauso entschieden zurück wie die angeblich mögliche Gefahr eines Dioxinunfalls.'

Die neue Genehmigung gibt niedrigere Emissionsgrenzwerte vor, die das Zementwerk dank Investitionen in die Anlagentechnik und optimierter Betriebsweise problemlos einhalten oder zum Teil deutlich unterschreiten wird. Generell werden bei den hohen Betriebstemperaturen bei der Zementklinkerproduktion (~2 000 Grad) alle organischen Schadstoffe vollständig zerstört.

Wichtig ist zu verstehen, wieso mit dem Einsatz von Ersatzbrennstoffen die Emissionen besser absehbar sind. Dr. Friedrich Wimmer erklärt das so: ,Kohle ist ein natürliches Material und besitzt ein breites chemisches Spektrum. Je nach Vorkommen und Abbaustelle schwankt dies extrem und ist nicht beeinflussbar. Im Gegensatz zur Kohle gibt es für Ersatzbrennstoffe von der Behörde festgelegte Grenzwerte für die Inhaltsstoffe. Sprich: Im Gegensatz zur Aussage von Siegfried Rall sind die Emissionen besser kalkulierbar und wir wirtschaften nachhaltiger. Beim Einsatz von Ersatzbrennstoffen dürfen sich die Emissionen gegenüber dem Einsatz von Kohle nicht verschlechtern.'

Zu dem Vorwurf, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden sei, verweist das Zementwerk auf die umfangreiche Begründung des Regierungspräsidiums Tübingen. Das Regierungspräsidium erklärt in seiner Änderungsgenehmigung, dass auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden könne, weil aufgrund einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten seien. In der Genehmigung des Regierungspräsidiums steht: „Berücksichtigung fand hierbei auch das laufende Verfahren zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans für die Stadt Balingen.

Es wurde eine Ausbreitungsrechnung gemäß Anhang 3 der TA Luft ermittelt und im Hinblick auf ihre Erheblichkeit bewertet. Das Ergebnis der Ausbreitungsrechnung ergab, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe bei einer Erhöhung der eingesetzten Ersatzbrennstoffe von derzeit 60 Prozent auf bis zu 100 Prozent nicht zu erwarten sind.“

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