Keine Ausgangssperre, erste Öffnungen: Was ab Sonntag und Montag im Zollernalbkreis gilt

Von Pascal Tonnemacher

Die Inzidenz bleibt stabil unter 100 im Zollernalbkreis. Das bedeutet, dass die Bundesnotbremse außer Kraft und die Öffnungsstufe 1 in Kraft tritt. Damit gilt ab Sonntag, 0 Uhr, keine Ausgangssperre mehr. Einige Bereiche können nun unter Auflagen ab Sonntag und ab Montag wieder öffnen. Dazu gehören auch Freizeiteinrichtungen, ad hoc öffnen können jedoch nicht alle, wie das Beispiel Blumersberg in Meßstetten zeigt.

Keine Ausgangssperre, erste Öffnungen: Was ab Sonntag und Montag im Zollernalbkreis gilt

Blick auf das abgesperrte Freizeitgelände auf dem Blumersberg in Meßstetten sowie einen Teil der Stadt.

Die Zollernalb kann aufatmen: Am Sonntag, 0 Uhr, tritt die Bundesnotbremse außer Kraft.

An fünf Werktagen in Folge war die Sieben-Tage-Inzidenz, die immer am Folgetag beim Robert-Koch-Institut registriert wird, unter 100 geblieben. Stand Freitag lag sie laut RKI bei 67,1 (mehr zur Infektionslage an dieser Stelle).

Keine Ausgangssperre, aber Kontakte weiter beschränken

Konkret bedeutet das für den Zollernalbkreis, dass ab Sonntag, 0 Uhr, keine Ausgangssperre mehr gilt.

Es dürfen sich fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Genesene oder vollständig geimpfte Personen werden wie Kinder bis einschließlich 13 Jahren nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Das gilt auch für private Feiern.

Landrat Pauli: Freiheiten nicht überstrapazieren

„Trotz aller Freude über die anstehenden Öffnungsschritte weisen wir eindringlich darauf hin, dass weiterhin Kontaktbeschränkungen gelten. Die wiedererlangten Freiheiten dürfen wir nicht überstrapazieren, sondern mit Sorgfalt nutzen“, mahnt Landrat Günther-Martin Pauli.

Was jetzt öffnen darf

Einige Bereiche dürfen laut der Öffnungsstufe 1 des Landes wieder öffnen (mehr dazu hier, nur noch gültig bis Sonntag).

Dazu zählen:

Öffnungen unter Auflagen

In weiteren Bereichen sind ebenfalls Öffnungen möglich, doch hier gilt jeweils als Pflicht: ein negativer Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden ist (oder ein Impf-/Genesenennachweis), Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation.

Dazu zählen:

Ab Montag, 7. Juni, treten Änderungen der Landes-Coronaverordnung in Kraft. Nachdem der Zollernalbkreis in den Öffnungsschritt 1 eingetreten ist, gelten dann zusätzlich folgende Regelungen (mehr dazu hier, gültig ab Montag):

Freizeiteinrichtung oder Spielplatz?

Freizeiteinrichtungen waren wie oben beschrieben – im Gegensatz zu Spielplätzen – wegen der Regeln der Bundesnotbremse geschlossen worden.

Ob beispielsweise der bei Familien beliebte Roßberg in Ebingen oder der neu gestaltete Blumersberg in Meßstetten als Freizeiteinrichtung oder aber als Spielplatz eingestuft wird, entscheiden die Verantwortlichen vor Ort immer im Einzelfall. Das hänge „maßgeblich von der Art und Ausprägung der Einrichtung ab“, erklärt das Landratsamt, das die Entscheider vor Ort berät und unterstützt.

Anziehungskraft ist zu groß

So kam es bis zuletzt dazu, dass der als Spielplatz deklarierte Roßberg geöffnet war, der Blumersberg aber geschlossen bleiben musste.

Das Landratsamt begründet das mit der „Vielzahl an Spiel- und Sportelementen, die über das gewöhnliche Maß eines Spielplatzes hinausgehen“ und eine Anziehungskraft für Menschen haben. Der Blumersberg war so als Freizeiteinrichtung eingestuft und damit geschlossen worden.

Mit dem ersten Öffnungsschritt könnte auch das Sport- und Freizeitgelände auf dem Blumersberg wieder für 20 Personen öffnen. Auf weitläufigen Freizeitaußenanlagen, wie dem 8500 Quadratmeter großen Gelände in Meßstetten, sind auch mehrere, voneinander strikt zu trennende Personengruppen, zulässig – also beispielsweise Familien.

Meßstettens Bürgermeister Frank Schroft freut sich über die Öffnungsperspektiven, muss aber für den Moment enttäuschen: „Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger – und vor allem natürlich unsere Kinder – um Verständnis dafür, dass wir nicht ad hoc öffnen können“, schreibt er auf Anfrage.

Stadtverwaltung erarbeitet Konzepte

Die Stadtverwaltung arbeite zusammen mit dem Landratsamt an Konzepten für eine verantwortungsbewusste und sichere Öffnung.

„Beispielsweise prüfen wir geeignete Hygienekonzepte. Zudem organisieren wir Maßnahmen, um für die Menschen einen sicheren und angenehmen Aufenthalt auf unserem Sport- und Freizeitgelände zu ermöglichen“, schreibt Schroft.

„Ich schließe mich der Meinung des Gemeindetags an und hoffe, dass die Menschen sicher und verantwortungsbewusst ihre Aktivitäten im Freien wahrnehmen“, sagt der Bürgermeister.

Die Ablehnung der Meßstetter Bewerbung als Modellvorhaben bedauert Schroft, hakt sie aber auch ab: „Jetzt richten wir unseren Blick darauf, wie wir das Gelände wieder mit fröhlichem Leben füllen können.“

Das Wildgehege in Meßstetten wird jedoch geöffnet: Wie der Verein mitteilt, können Geimpfte, Getestete und Genesene das Gelände ab Sonntag wieder betreten.