Keine Ausgangsbeschränkung mehr im Land, dafür Alkoholverbot im Landkreis Rottweil

Von NRWZ

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am Montag einem Eilantrag gegen die Ausgangsbeschränkungen der Landesregierung stattgegeben. Bevor die Narren aber nun gleich Oberwasser bekommen: Ebenfalls am Montag hat das Landratsamt Rottweil ein Alkoholverbot für weite Teile von Rottweil und Schramberg erlassen. Eine Übersicht gibt's am Ende des Artikels.

Keine Ausgangsbeschränkung mehr im Land, dafür Alkoholverbot im Landkreis Rottweil

Bier: Das gibt's erst einmal nicht – zumindest nicht in vielen öffentlichen Bereichen des Landkreises Rottweil.

Ab Donnerstag um 5 Uhr, so das Urteil des VHG, ist die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Baden-Württemberg außer Vollzug gesetzt. Das teilte ein Sprecher des VGHs am Montag mit. Die Beschränkungen finden also in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag letztmalig Anwendung.

Die Beschränkungen seien nur möglich, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 erheblich gefährdet wäre“, so das Gericht.

Große Übersicht der Verbote

Sie seien daher nicht bereits dann zulässig, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe, sondern kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.

Die Landesregierung habe derzeit nach wie vor „landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“, dabei aber darzulegen, dass der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch bei Berücksichtigung der übrigen Maßnahmen schwerwiegende Folgen für die wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 zur Folge hätte und dass gerade der Erlass von landesweit einheitlichen Regelungen erforderlich sei.

Landratsamt reagiert umgehend

Daran fehle es angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens. Mitte Dezember 2020 sei in Baden-Württemberg auf damals bereits hohem Niveau wieder ein Anstieg der übermittelten Fallzahlen zu beobachten gewesen. Die 7-Tages-Inzidenz habe am 18. Dezember bei 199,1 und der R-Wert bei 1,04 gelegen.

Es habe keine Land- und Stadtkreise mit Inzidenzwerten unter 100 gegeben, diese hätten vielmehr durchweg in den Bereichen zwischen 101 und 200 (25 Kreise) oder über 200 (19 Kreise) gelegen. Ab Weihnachten sei bis zum 20. Januar ein Abfall der Fallzahlen zu beobachten gewesen. Die 7-Tages-Inzidenz sei bis dahin auf 98,9 gesunken und der R-Wert habe bei 0,84 gelegen.

Inzidenzwerte sinken

Das Pandemiegeschehen im Land habe sich seither in beachtlichem Umfang verändert. Die 7-Tages-Inzidenz sei weiter gesunken und liege nun bei 63,5. Der R-Wert bleibe mit 0,85 unter 1. Derzeit wiesen nur noch fünf Kreise 7-Tages-Inzidenzen von mehr als 100 auf und auch diese bewegten sich eher am unteren Ende der Skala zwischen 101 und 150.

Ab Donnerstag also landesweit keine Ausgangsbeschränkungen mehr. In den Jubel über diese Nachricht dringt aber auch die Umsetzung eines angekündigten Erlasses zum Alkoholverbot im Landkreis Rottweil durch. Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist auf dem Gebiet der Großen Kreisstädte Rottweil und Schramberg demnach auf bestimmten sogenannten Verkehrsflächen untersagt.

Widerruf, wenn's brenzlig wird

Die einzelnen Flächen, Straßen und Gebiete listen wir weiter unten auf. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Diese Allgemeinverfügung gilt ab Donnerstag und ist befristet bis 16. Februar – dem Fasnetsdienstag.

Sie tritt vor dem Ablauf dieses Tages außer Kraft, sobald die 7-Tages-Inzidenz von 50 gemeldeten Fällen pro 100.000 Einwohner bezogen auf den Landkreis Rottweil in fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

Für den Landkreis Rottweil wird die 7-Tages-Inzidenz aktuell (Stand: 8. Februar) mit 61,5 angegeben. Hier gilt die Alkoholverbots-Verfügung des Landratsamts Rottweil:

Rottweil

Schramberg (gesamt)

Schramberg Talstadt

Schramberg Sulgen

Schramberg Waldmössingen

Schramberg Tennenbronn