Kehrtwende im Balinger Rathaus: Stadt erlaubt einen eingeschränkten Krämermarkt

Von Klaus Irion

Am Donnerstagabend haben wir darüber berichtet, dass die Stadt Balingen weiterhin keine Krämermärkte erlaubt, weil ein wichtiger Punkte der Coronaverordnung nicht garantiert werden könne. Am Freitag dann legte die Stadt ein Konzept eines eingeschränkten Marktes vor, der am 3. November stattfinden soll.

Kehrtwende im Balinger Rathaus: Stadt erlaubt einen eingeschränkten Krämermarkt

Am 3. November wird es nun doch einen eingeschränkten Krämermarkt in Balingen geben.

Man sah sich im Balinger Rathaus schlicht außerstande, ohne immensen Aufwand mittels (Ab-)Sperrungen der Coronaverordnung in dem Punkt genüge zu tun, dass maximal 500 Menschen gleichzeitig auf dem Markt unterwegs sind. Am Freitag nun die überraschende Kehrtwende.

Nur die Hälfte der Stände

In einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung wird verkündet, „dass sich die Stadt Balingen nach internen Diskussionen entschieden hat, am 3. November wieder ein Krämermarkt in reduzierter Form in der Innenstadt stattfinden zu lasen“. Allerdings werde nur die Hälfte der ansonsten üblichen Marktstände zugelassen.

Nicht gegenüberliegend

„Die Aufstellung der verbliebenen Stände erfolgt so, dass direkt gegenüber eines Standes kein anderer Stand zugelassen wird, so dass der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden kann“, heißt es in der Mitteilung.

Durch die Reduzierung der Stände sei davon auszugehen, dass sich nicht gleichzeitig mehr als die nach der Corona Verordnung zulässigen 500 Personen im Marktbereich aufhalten werden.

Im Zweifelsfall kurzfristige Absage

Um dies zu gewährleisten, lässt der städtische Vollzugsdienst die Abstände und die sonstigen Hygienevorgaben im Marktbereich mehrfach am Markttag selbst überprüfen. Außerdem „empfiehlt“ die Stadtverwaltung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Was aber, wenn sich bis zum 3. November auch in Balingen die Corona-Fallzahlen deutlich erhöhen? Dann behält sich die Stadt vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen.