Zollernalbkreis

Kaum Wasser: Tiefststände in den Flüssen und Bächen des Zollernalbkreises werden zum Problem

19.07.2022

von Pressemitteilung

Kaum Wasser: Tiefststände in den Flüssen und Bächen des Zollernalbkreises werden zum Problem

© Landratsamt

Nur noch Rinnsale: In den Fließgewässern mangelt es an Wasser – hier zu sehen der Beutenbach in Frommern.

Das Wasser in den Flüssen und Bächen wird immer knapper. Jetzt appelliert das Landratsamt, Wasser nicht mehr abzupumpen, weil dadurch Fische und Kleinlebewesen gefährdet werden.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben die Bäche und Flüsse im Zollernalbkreis eine kritische Niedrigwassermarke erreicht. Das teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit. „An allen Pegeln im Landkreis liegen derzeit bereits die Wasserstände beziehungsweise die Abflüsse im Niedrigwasserbereich vor“, so Friedrich Scholte-Reh, Leiter des Amtes für Umwelt und Abfallwirtschaft.

Erhöhte Schadstoffkonzentration

Durch die geringen Wasserstände erhöhten sich die Schadstoffkonzentration und die Temperatur in den Gewässern. Dies führe zu einem geringen Sauerstoffgehalt. Dadurch würden die Bestände von Fischen und Kleinstlebewesen gefährdet.

Örtlich begrenzte Regenschauer trügen kaum nachhaltig zu einer Verbesserung der Niederwassersituation bei, da die Niederschläge von Boden und Vegetation vollständig aufgenommen werden.

„Diese bereits ohnehin angespannte Situation kann sich zusätzlich dadurch verschärfen, dass während der Trockenheit durch Abpumpen oder durch ein direktes Ableiten Wasser aus den Fließgewässern, sowie deren zulaufenden Quellen entnommen wird“, so Scholte-Reh weiter.

Kein Wasser entnehmen

Das Landratsamt bittet deshalb dringend darum, derartige Wasserentnahmen zu unterlassen oder sich in Notfällen vorher mit dem Umwelt und Abfallwirtschaftsamt des Landratsamts, Telefon 07433 921771, abzustimmen. Damit verbunden ist ein dringender Appell an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus Bächen, öffentlichen Brunnen, gefassten Quellen und Seen derzeit zu vermeiden.

Davon ausgehend, dass sich die Situation weiter verschärft, werde das Landratsamt im nächsten Schritt mit einem Verbot des Gemeingebrauchs, dazu zählt beispielsweise die Wasserentnahme von Hand mit Eimern oder Gießkannen, in Form einer Allgemeinverfügung durch öffentliche Bekanntmachung, an Fließgewässern, öffentlichen Brunnen und gefassten Quellen reagieren.

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