Kassen erstatten die Beiträge zurück

Von Jasmin Haile

Seit 1997 gibt es das sogenannte Vorschaltgesetz für das "Krankenhaus-Notopfer". Anfang des Jahres nun hat der Gesetzgeber beschlossen, dieses Gesetz für die Jahre 1998 und 1999 auszusetzen. Viele Krankenkassen starten nun mit einer Rückerstattungsaktion.

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