Stetten a.k.M.

Kangal-Prozess in Hechingen: Urteile gegen Hundehalter bleiben bestehen

06.08.2019

von Pressemitteilung/Eigenberichte

Kangal-Prozess in Hechingen: Urteile gegen Hundehalter bleiben bestehen

© Benno Haile

Am Abend des 30. Mai wurde eine 72-jährige Frau in Frohnstetten von einem Kangal angefallen und zu Tode gebissen. Trotz eines Großaufgebotes an Polizei und Rettern, konnte ihr nicht mehr geholfen werden.

Ein Kangal hat im Mai 2017 in Frohnstetten eine 72-jährige Rentnerin zu Tode gebissen. Das Oberlandesgericht hat die Verurteilung der Hundehalter wegen fahrlässiger Tötung bestätigt.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Dienstag mitgeteilt, dass die Revision gegen das Strafurteil des Landgerichts Hechingen als unbegründet verworfen wurde. Die Richter haben die Verurteilung eines Ehepaares wegen fahrlässiger Tötung bestätigt.

Grundstück nicht ausreichend gesichert

Die Angeklagten waren mit Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen vom 10. Juli 2018 verurteilt worden, weil ihr Kangalrüde am Abend des 30. Mai 2017 in einem Teilort von Stetten a.k.M. aus dem nicht genügend gesicherten Grundstück gelangte und eine 72 Jahre alte Passantin zu Tode biss.

Vor Gericht verantworten musste sich ein getrennt lebendes Ehepaar. Der Ehemann wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung beider Strafen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil hatten die Angeklagten Berufung eingereicht.

Durch alle Instanzen

Die Berufungskammer beim Landgericht Hechingen hatte ihre dagegen gerichtete Berufung im Frühjahr 2019 nach drei Verhandlungstagen verworfen und neben dem vom Amtsgericht angeordneten Hundehaltungs- auch ein Hundebetreuungsverbot für gefährliche Hunde ausgesprochen. Gegen dieses Urteil reichten die Angeklagten Revision ein. Diese wurde nun vom Oberlandesgericht verworfen.

Fall sorgt für Aufsehen

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Auch der ZOLLERN-ALB-KURIER berichtete: An jenem 30. Mai 2017 wollte sich die 72-jährige Frau nach anstrengender Gartenarbeit auf einem kleinen Rundgang erholen. Als sie gegen 20 Uhr an dem alten, verwahrlosten Haus vorbeiging, wurde sie von dem Kangal zunächst verbellt. Der große, schwere Hund legte sich mit seinem ganzen Gewicht in die Kette, und das Halsband riss. Der Hund sprang über den Zaun, fiel die Frau an und verletzte sie so schwer, dass sie kurz danach starb.

Tiere sich selbst überlassen

Die Hundehalterin war zu dem Zeitpunkt nicht zuhause. Sie hatte Haus und Tiere bereits frühmorgens verlassen und die Tiere sich selbst überlassen. Als sie kurz vor Mitternacht zurückkehrte, stand sie nach Aussage eines Kripobeamten, der als Zeuge vernommen worden ist, deutlich unter Alkoholeinfluss.

Auf dem Grundstück und im Haus lebten neben dem Kangal, der die Frau angefallen hatte, ein zweiter Kangal, ein kleinerer Mischlingshund sowie 20 Katzen. Nachdem der Hund die Frau angefallen hatte, hatten die Rettungskräfte große Mühe, an die schwer verletzte Frau heranzukommen, weil der Hund nicht von ihr abließ. Alle drei Hunde wurden daraufhin erschossen.

Mangelhafte Haltung

Von einer mangelhaften Hundehaltung hatte der Richter schon bei der Verhandlung am Amtsgericht Sigmaringen gesprochen. Die Frau, die den Kangal von ihrem Ex-Mann übergangsweise übernommen habe hätte wissen müssen, dass das nicht gut gehe. Beide Angeklagten hätten in „schwerwiegender Weise“ gegen fast alle Vorschriften der Hundehaltung verstoßen oder diese „in grober Weise“ missachtet. Der Kangal sei auf einem viel zu kleinen Grundstück gehalten worden, habe keinen Unterstand gehabt, der Zaun um das Grundstück sei viel zu niedrig gewesen, das Hundehalsband rissig, so dass sich der Hund an jenem Abend losreißen konnte.

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