Dotternhausen

Kalksteinabbau auf dem Plettenberg: Widersprüche werden vom RP nicht vor 30. Juli bearbeitet

05.07.2021

von Pressemitteilung

Kalksteinabbau auf dem Plettenberg: Widersprüche werden vom RP nicht vor 30. Juli bearbeitet

© Daniel Seeburger

Der Kalkstgeinbruch auf dem Plettenberg.

Post aus Tübingen erhielt dieser Tage eine Vielzahl von Personen aus dem Zollernalbkreis, die gegen einen Bescheid des Landratsamtes Zollernalbkreis zur Abbauplanung am Plettenberg Widerspruch erhoben haben. Das Regierungspräsidium Tübingen bestätigt den Eingang und informiert über das weitere Verfahren. Vor dem 30. Juli werden die Widersprüche nicht bearbeitet.

Die Holcim Süddeutschland betreibt auf dem Plettenberg den Abbau von Gestein, aus dem im Zementwerk Dotternhausen Zementklinker hergestellt wird. Im Dezember 2020 hatte das Landratsamt Zollernalbkreis eine Änderungsgenehmigung zur „Abbauplanung und Konkretisierung der Rekultivierungsplanung bis 2025 für den immissionsschutzrechtlich genehmigten Steinbruch auf dem Plettenberg“ an das Unternehmen erteilt.

Tübinger Behörde prüft

Das Landratsamt in Balingen hat die eingegangenen Widersprüche gegen diese Änderungsgenehmigung zurückgewiesen und an das Regierungspräsidium Tübingen zur Prüfung und Entscheidung weitergeleitet. Das Regierungspräsidium bestätigte zwischenzeitlich allen Personen, die Widerspruch eingelegt haben, den Eingang. Zudem hat die Tübinger Behörde ein Informationsblatt an die Widersprechenden versandt, um transparent über die nächsten Schritte sowie über Besonderheiten des vorliegenden Widerspruchsverfahrens zu informieren.

Anders als bei vergleichbaren Verfahren beispielsweise der Sozial- oder Finanzbehörden, sind dort die Widersprüche unabhängig vom Ausgang immer kostenfrei. Für Widersprüche in umweltrechtlichen Verfahren, die erfolglos zurückgewiesen werden, sieht der Gesetzgeber jedoch eine Gebührenpflicht wie in diesem Fall vor.

Widersprüche können nicht „ruhen“

Einige Widersprechenden haben zudem den Wunsch an das Regierungspräsidium geäußert, den Widerspruch nicht gleich zu bearbeiten, sondern den Widerspruch „ruhen“ zu lassen. Diesem Wunsch kann das Regierungspräsidium aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen.

Aus dem Schreiben, das die Personen erhalten haben, die Widerspruch eingelegt haben, geht hervor, dass das Regierungspräsidium mit der inhaltlichen Bearbeitung der erhobenen Widersprüche voraussichtlich nicht vor dem 30. Juli beginnen wird.

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