Zollernalbkreis atmet langsam auf: Ab Mittwoch Einkaufen mit Termin – Bundesnotbremse wackelt

Von Pressemitteilung

Weil die 7-Tage-Inzidenz im Zollernalbkreis weiterhin unter dem Wert von 150 liegt, ist ab Mittwoch Click & Meet im Einzelhandel möglich. Bleibt die Inzidenz weiter unter 100, sind weitergehende Lockerungen möglich.

Zollernalbkreis atmet langsam auf: Ab Mittwoch Einkaufen mit Termin – Bundesnotbremse wackelt

Einzelhändler dürfen fürs Terminshopping ab Mittwoch wieder öffnen (Symbolfoto).

Am Montag unterschritt der Zollernalbkreis an fünf Tagen in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von weniger als 150 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Der Wert lag am Montagnachmittag bei 80,3 (mehr zur aktuellen Coronalage hier).

Damit ist ab Mittwoch, 2. Juni, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung, das sogenannte Click & Meet, zulässig.

Maske und negativer Test weiter Pflicht

Weiter weist die Behörde darauf hin: „Kunden sind weiterhin verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske oder eine Atemschutzmaske nach FFP-2-Standard zu tragen sowie ein negatives Testergebnis, nicht älter als 24 Stunden, nachzuweisen.“

Alternativ könne ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Infektion innerhalb des vergangenen halben Jahres mittels PCR-Testung vorgelegt werden.

Bundesnotbremse wackelt

Liegt der Zollernalbkreis fünf Werktage in Folge unter der Inzidenz von 100, würden 2 Tage später die Regelungen der Bundesnotbremse entfallen und weitere Öffnungsschritte eintreten. Auch darauf weist das Landratsamt auf Anfrage hin.

Wichtig dabei: Der Berechnung liegen die durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Inzidenzen zugrunde. Sonn- und Feiertage werden dabei nicht einbezogen, betont das Landratsamt.

Was passiert, wenn ...

Tatsache ist: Seit Samstag, 29. Mai, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Zollernalbkreis laut RKI unter 100. Sofern diese bis inklusive Freitag nicht erneut überschritten wird, könnte ab Sonntag, 6. Juni, die Bundesnotbremse entfallen.

Dann würde etwa die Ausgangssperre aufgehoben, Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen wären möglich, genau wie beispielsweise die Öffnung der Innen- und Außengastronomie sowie von Freizeit- und Kultureinrichtungen oder Schwimmbäder/Badeseen mit kontrolliertem Zugang.