Zollernalbkreis

Inzidenz über 500: Seit Sonntag gilt Ausgangssperre für Nicht-Immunisierte im Zollernalbkreis

15.01.2022

von Pressemitteilung des Landratsamts

Inzidenz über 500: Seit Sonntag gilt Ausgangssperre für Nicht-Immunisierte im Zollernalbkreis

© Pixabay

Die Ausgangssperre für nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen gilt wieder. (Symbolfoto)

Nach zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Inzidenz über 500 gilt im Zollernalbkreis wieder die nächtlichte Ausgangssperre für Ungeimpfte und Nicht-Genesene.

Wie das Landratsamt mitteilte, lag der Inzidenzwert am Samstag bei 529,9. Am Freitag war er erstmals seit Mitte Dezember wieder über die 500er-Marke gesprungen.

Ausgangssperre gilt ab Sonntag

Dies hat zur Folge, dass ab Sonntag, 0 Uhr, eine Ausgangssperre für nicht-immunisierte Personen (also nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen) in der Zeit von 21 bis 5 Uhr in Kraft tritt.

Diese Personen dürfen ihre Wohnung dann nur bei Vorliegen triftiger Gründe, zum Beispiel die Berufsausübung, verlassen.

Zuletzt hatte eine solche nächtliche Ausgangssperre im Zollernalbkreis vom 25. November bis 20. Dezember 2021 gegolten.

Wann die Ausgangssperre aufgehoben wird

Damit die Ausgangssperre wieder aufgehoben wird, muss der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500 liegen.

Corona-Verordnung des Landes (§17a), PDF-Download

Diesen Artikel teilen: