Zollernalbkreis

Inzidenz stabil unter 35: Weitere Lockerungen im Zollernalbkreis ab Dienstag

14.06.2021

von Pressemitteilung Landratsamt

Inzidenz stabil unter 35: Weitere Lockerungen im Zollernalbkreis ab Dienstag

© Rudolpho Duba/pixelio.de

Ohne Coronatest in den Biergarten? Auch das ist ab Dienstag im Zollernalbkreis wieder möglich.

Im Zollernalbkreis liegt die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35. Deshalb treten ab Dienstag zusätzliche Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft, teilt das Landratsamt mit.

Bereits am Samstag waren im Kreis zahlreiche Corona-Maßnahmen gelockert worden, weil die Inzidenz stabil unter 50 lag. Heute nun, am Montag, 14. Juni, liegt sie gemäß Robert-Koch-Institut bei 21,1. Damit schafft es der Zollernalbkreis fünf Tage hintereinander unter den Schwellenwert von 35.

Ab Dienstag, 15. Juni, treten laut Corona-Verordnung dementsprechend weitere Lockerungen in Kraft.

Das Landratsamt liefert einen Auszug der Regelungen, die ab Dienstag im Zollernalbkreis gelten:

  • Wegfall der Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien stattfinden bzw. betrieben werden; beispielsweise in der Außengastronomie, bei Open-Air-Kulturveranstaltungen oder beim Sporttraining und bei Sportwettkämpfen im Freien

  • Feiern im Gastgewerbe sind im Außenbereich und in geschlossenen Räumen mit bis zu maximal 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, erlaubt. Es darf nicht getanzt werden.

  • Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucher gestattet

    Im Freien sind folgende Veranstaltungen mit bis zu 750 Personen erlaubt:

  • Kulturveranstaltungen, z.B. in Theatern, Opern, Kulturhäusern, Kinos und ähnlichen Einrichtungen

  • Vortrags- und Informationsveranstaltungen

  • Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports (bezogen auf Zuschauer)

Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung mit allen Lockerungen und Regelungen sowie der Feststellung des Gesundheitsamtes, dass die Inzidenz den Schwellenwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschritten hat, ist auf der Internetseite der Landkreisverwaltung einsehbar.

Weitere Lockerungen sehe die aktuelle Corona-Verordnung derzeit nicht vor, teilt das Landratsamt mit. „Nachdem bei uns im Zollernalbkreis die dritte Welle mit Verzögerung aufgelaufen ist, sind wir jetzt naturgemäß etwas später, aber erfreulicherweise konsequent wieder raus gekommen“, so Landrat Günther-Martin Pauli.

Wie kann kontinuierlicher Schulbetrieb gewährleistet werden?

„Die Landkreisverwaltung wird mit ihren Gremien beraten, welche Maßnahmen notwendig sind, damit die Kreisschulen nach den Sommerferien einen kontinuierlichen Schulbetrieb gewährleisten können“, so Karl Wolf, Dezernent der Hauptverwaltung.

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