Zollernalbkreis/Stuttgart

Innovationen aus dem Ländle: Bewerbungen für „Spitze auf dem Land!“ bis 28. Februar

14.02.2020

von Pressemitteilung

Innovationen aus dem Ländle: Bewerbungen für „Spitze auf dem Land!“ bis 28. Februar

© Pixabay/TeroVesalainen

Das ist die Idee! Unternehmen können für Bauvorhaben im Zusammenhang mit Innovationen eine Förderung erhalten

Mit der bevorstehenden Auswahlrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt die Landesregierung innovative Unternehmen im Ländlichen Raum. Bewerbungen können bis Ende Februar eingereicht werden.

„Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten und attraktivsten Regionen in Europa. Um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, bedarf es einer kontinuierlichen Anstrengung unserer Unternehmen. Nur so können sie ihr Bestehen und Arbeitsplätze im Ländlichen Raum sichern“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk in Stuttgart anlässlich der bevorstehenden Auswahlrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“.

Mit dieser unterstützt die Landesregierung innovative Unternehmen im Ländlichen Raum. Diese können für Bauvorhaben im Zusammenhang mit neuen und innovativen Produkten eine Förderung erhalten.

Green Deal im Fokus

„Besonders vor dem Hintergrund des Green Deals wollen wir auch Unternehmen fördern, die Innovationen im Sinne einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise voranbringen und damit unser Land weiterhin in der ersten Liga halten“, so der Minister. Aufnahmeanträge für die Förderlinie können bis einschließlich Freitag, 28. Februar 2020, eingereicht werden.

Beitrag zur Technologieführerschaft im Land

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten.

Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind.

Hintergrundinformationen zur Förderung

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent.

Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

In der Förderperiode 2014-2020 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt.

In den zurückliegenden dreizehn Auswahlrunden hat der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss über 251 Projekte beraten. Für insgesamt 113 Projekte wurde eine Förderzusage erteilt. Die bisher bereitgestellten Fördermittel belaufen sich auf insgesamt rund 37 Millionen Euro.

Gemeinde und Unternehmen arbeiten zusammen

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Aufnahmeanträge können jederzeit eingereicht werden. In der ersten Auswahlrunde eines Jahres werden alle Aufnahmeanträge berücksichtigt, die bis zum 28. Februar vorliegen, in der zweiten Auswahlrunde diejenigen, die bis zum 31. August eines Jahres vorliegen.

Wer steckt dahinter?

Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, die Wirtschaftsinitiative Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Mit dem EFRE und dem darauf aufbauenden Programm „Innovation und Energiewende“ richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg im Programmzeitraum 2014-2020 den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation sowie die Verringerung der CO2-Emissionen.

Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen

Das ELR ist das bedeutendste Förderprogramm des Landes zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen.

Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung liegt der Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche.

Weitere Informationen stehen Interessierten auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie auf der EFRE-Internetpräsenz zur Verfügung.

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