Albstadt

Initiative Engagierte Lautlinger Bürger erklärt: Zeitangabe bezieht sich auf reine Bauzeit

03.02.2020

von Pressemitteilung

Initiative Engagierte Lautlinger Bürger erklärt: Zeitangabe bezieht sich auf reine Bauzeit

© Dagmar Stuhrmann

Die Lautlinger Umfahrung sorgt weiter für den Austausch von Argumenten. Nun meldet sich wieder die „Bürgerinitiative Engagierte Lautlinger Bürger“ zu Wort.

Das Regierungspräsidium hatte auf die Aussage der „Bürgerinitiative Engagierte Lautlinger Bürger“ (BI-elb), eine Neuplanung der Tunnelvariante sei in 12 Monaten möglich, reagiert und widersprochen. Eine Neuplanung, so betonte das Regierungspräsidium, dauere tatsächlich fünf bis sechs Jahre. Darauf reagiert nun wieder die BI-elb und präzisiert ihre Aussage.

In einer Presseinformation antwortet die „Bürgerinitiative Engagierte Lautlinger Bürger“ (BI-elb) auf das vom ZAK am Freitag veröffentlichte Schreiben des Regierungspräsidium Tübingen zur Zeitschiene rund um die Lautlinger Umfahrung.

Formulierung war missverständlich dargestellt

Die Bürgerinitiativen erläutert ihre damalige Aussagen folgendermaßen: „Die Aussage, eine Neuplanung der Tunnelvariante sei in 12 Monaten möglich, müssen wir richtigerweise detailliert erläutern. Aus einer Vergleichsaufstellung ergibt sich ein angenommener Zeitverlust von rund einem Jahr für den Baubeginn einer Tunneltrasse im Vergleich zur Amtstrasse. Genau dieses eine Jahr haben wir in der Anzeige gemeint, leider aber missverständlich dargestellt.“

Die Bürgerinitiative vergleicht beide Trassenvarianten

Vergleicht man die Zeiten ab Einleitung der Planfeststellungen, so erläutert die BI-elb, dann ergibt sich folgendes Bild: Bei der Amtstrasse dauert die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens 15 Monate, das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof 24 Monate Bei Klageabweisung der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht sechs Monate. Der Komplex Grunderwerb, Enteignung, Bauausführungspläne, Ausschreibung und Vergabe der Bauarbeiten wird mit 21 Monaten angesetzt. Damit kommt die Amtstrasse laut Rechnung der Bürgerinitiative auf insgesamt 66 Monate.

Laut Bürgerinitiative besitzt die Tunneltrasse einen Zeitvorsprung

Im Vergleich die Zahlen der Tunneltrasse: Auch hier dauert die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens 15 Monate, Grunderwerb, Bauausführungsplanung und Vergabe 15 Monate, woraus laut BI-elb die Gesamtzeit bei der Tunneltrasse bei 30 Monaten liegt. Daraus folgt: Die Tunneltrasse hat ab Einleitung der Planfeststellungen einen Zeitvorsprung von 36 Monaten oder drei Jahren.

Zeitverlust sei relativ gering

Nach Schätzung der „Bürgerinitiative Engagierte Lautlinger Bürger“ benötigt sie aber bis zur Einleitung einer Planfeststellung den oben beschriebenen Vorlauf von 3,5 Jahren für die Neuplanung, laut Alfred Müller nur 2,5 Jahre. Das heißt, der tatsächlich inzwischen eingetretene Zeitverlust bei Neuplanung der Tunneltrasse gegenüber der Amtstrasse beträgt nur noch ein halbes Jahr.

Parallele Planungsschritte würden zu weiteren Zeitvorteilen führen

„Das hängt, obwohl die Planunterlagen für die Planfeststellung und die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für die Amtstrasse vermutlich inzwischen abgeschlossen sind, damit zusammen, dass wir die Baugrunduntersuchungen bei der Tunneltrasse zeitlich parallel zum RE-Entwurf und Genehmigung in Bonn zusammengefasst haben. Ferner ergibt sich, wie gesagt, ein weiterer Vorteil der Tunneltrasse entlang der Zeitschiene bei zeitlich mit dem Grunderwerb paralleler Bauausführungsplanung bei beiden Varianten. Eine gewisse Unsicherheit steckt immer in einer solchen Schätzung. Man kann jedoch zweifellos sagen, dass ein Zeitverlust durch die Neuplanung der Tunneltrasse mit sechs bis maximal neun Monaten relativ gering ist. Wie eingangs betont, gilt das natürlich nur ab dem Zeitpunkt, ab dem sich alle Beteiligten darüber einig geworden sind, auf die Tunneltrasse umzuschwenken.“

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