IHK untersucht Hebesätze – Albstadt vergleichsweise günstig, Balingen im Mittelfeld

Von Pressemitteilung

Die großen Gemeinden der Region liegen im bundesweiten Ranking der Gewerbe- und Grundsteuer eher unter dem Durchschnitt. Vergleicht man landesweit gibt es allerdings doch Spitzenplätze.

IHK untersucht Hebesätze – Albstadt vergleichsweise günstig, Balingen im Mittelfeld

Die DIHK, die Dachorganisation der IHKs in Deutschland, hat erneut die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B in allen Gemeinden ab 20.000 Einwohnern ermittelt.

Die DIHK, die Dachorganisation der IHKs in Deutschland, hat erneut die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B in allen Gemeinden ab 20.000 Einwohnern ermittelt. Die Auswertung zeigt: Der durchschnittliche gewogene Hebesatz der Gewerbesteuer liegt für 2022 unverändert bei 435 Prozent.

Bei der Grundsteuer B stieg er allerdings auf 549 Prozent (2021: 544 Prozent).

Im Vergleich hoch

„Vergleicht man die Hebesätze der Gemeinden in Baden-Württemberg zeigt sich, dass die Wirtschaft in der Region teilweise mit hohen Hebesätzen belastet wird“, so Jens Jasper, Bereichsleiter Recht und Steuern bei der IHK. Bei der Grundsteuer B hatte Tübingen in 2022 mit 660 den höchsten Hebesatz im Land. Der Hebesatz in Reutlingen war mit 500 Prozent der sechsthöchste unter den rund einhundert untersuchten Gemeinden. Albstadt gehörte mit einem Hebesatz von 350 zu den vergleichsweise günstigen Kommunen. Im Mittelfeld lagen Balingen, Metzingen und Rottenburg mit einem Hebesatz von 400 sowie Mössingen mit 380.

Auch bei der Gewerbesteuer gibt es deutliche Unterschiede. Reutlingen lag mit einem Hebesatz von 410 landesweit auf Rang zehn. Auch hier lag Albstadt mit einem Satz von 345 im unteren Bereich. Sechs Kommunen waren landesweit in diesem Punkt günstiger. In den anderen Kommunen der Region gab es eine Spannbreite von 350 Prozent in Balingen bis 390 in Tübingen und Metzingen. Rottenburg und Mössingen lagen mit 360 und 380 Prozent dazwischen.

Weshalb steigen die Sätze?

Als ein Grund für die steigenden Hebesätze bei der Grundsteuer nennt die DIHK die aktuelle Reform der Bemessungsgrundlagen. Die Gemeinden wollen sich offensichtlich ihr Grundsteuer-Aufkommen sichern. „Die Reform darf am Ende nicht mit Mehrbelastungen für die Unternehmen enden. Sie muss in den Kommunen aufkommensneutral ausgestaltet werden“, fordert Stefan Götz, Vorsitzender des Finanz- und Steuerausschusses der IHK Reutlingen.

Auch wenn beispielsweise die Stadt Tübingen bereits angekündigt hat, eine Aufkommensneutralität durch Hebesatzsenkungen anzustreben, sollten nach Auffassung des Ausschusses die Kommunen im Land dazu verpflichtet werden.