Holcim nimmt Stellung zur Klage der Gemeinde Dotternhausen: „Es sind wohl taktische Gründe“

Von Nicole Leukhardt

Die Klage der Gemeinde Dotternhausen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Seilbahnbau liegt beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen. Die Firma Holcim nimmt es vorerst gelassen: Erstens fehle noch die Klagebegründung, zweitens sei der Sofortvollzug keineswegs beeinträchtigt.

Holcim nimmt Stellung zur Klage der Gemeinde Dotternhausen: „Es sind wohl taktische Gründe“

Die Seilbahn der Dotternhausener Firma Holcim.

„Dass die Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss klagt, ist korrekt“, sagt Dimitri Koslowitsch, der Rechtsbeistand des Dotternhausener Zementwerks. Davon jedoch sei der Sofortvollzug unbenommen. Denn die Gemeinde sei nicht explizit gegen diesen vorgegangen. „Somit hat die Klage auch keine aufschiebende Wirkung“, erklärt der Anwalt.

„Für uns stellt sich ohnehin die Frage, was die Gemeinde mit dieser Klage bewirken möchte“, so der Jurist. Denn im Planfeststellungsverfahren habe sie ausreichend die Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt.

„Wir vermuten, dass die Gemeinde Dotternhausen einfach ihre Verhandlungsposition stärken möchte“, sagt Koslowitsch. „Es sind wohl taktische Gründe“, fügt er an. Er und das Unternehmen warten nun auf die Klagebegründung. „Aus unserer Sicht ist sie als unzulässig abzuweisen“, sagt er.

Der Seilbahnumbau, davon ist auch Pressesprecherin Sabine Schädle überzeugt, werde im Rahmen der großen Reparatur im Spätherbst stattfinden.