Holcim-Seilbahn in Dotternhausen darf zunächst nur befristet weiterbetrieben werden

Von Pressemitteilung

Wie das Regierungspräsidium (RP) Freiburg aktuell mitteilt, darf der Betrieb der Holcim-Seilbahn in Dotternhausen zunächst nur befristet fortgesetzt werden. Der Grund: Es liegen noch nicht die vollständigen Voraussetzungen für die endgültige Betriebserlaubnis vor. Seitdem die neue Seilbahn in Betrieb ist, gibt es Klagen der Anlieger über massive Lärmbelästigungen.

Holcim-Seilbahn in Dotternhausen darf zunächst nur befristet weiterbetrieben werden

Holcim darf die neue Seilbahn vorerst nur befristet weiterbetreiben (Archivfoto).

Die am RP angesiedelte Landesbergdirektion, die landesweit für die Überwachung von Seilbahnen zuständig ist, hatte der Firma Holcim Ende Oktober 2020 eine zunächst für ein Jahr befristete vorläufige Betriebserlaubnis für die neue Seilbahn vom Plettenberg zum Zementwerk in Dotternhausen erteilt. Für die Fortführung des Betriebs hat die Firma eine weitere Betriebserlaubnis beantragt.

Voraussetzung fehlen

Da die Voraussetzungen für eine endgültige Betriebserlaubnis noch nicht vollständig vorliegen, kann eine Betriebserlaubnis zunächst nur mit einer Befristung auf drei Monate erteilt werden, heißt es in der Pressemitteilung.

Innerhalb dieses Zeitraums hat die Firma Holcim unterschiedliche Maßnahmen insbesondere zum Lärmschutz zu erfüllen. Wie schon mehrfach berichtet, klagen die Anlieger über die knatternden und brummenden Geräusche, die die neue Seilbahn verursacht. Es gab schon mehrfach Gesprächsrunden mit den Betroffenen und der Werksleitung. Ebenso wurden von Seiten von Holcim verschiedene Lösungsansätze, wie die Umrüstung der Loren, ausprobiert – bislang ohne Erfolg.

Nach Ende der Befristung werde das RP über den weiteren Betrieb der Anlage entscheiden, wird mitgeteilt.