Holcim-Seilbahn in Dotternhausen: Betriebserlaubnis weiter nur befristet – und mit Auflagen

Von Pressemitteilung

Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitgeteilt hat, darf der Betrieb der Holcim-Seilbahn in Dotternhausen fortgesetzt werden. Die am RP angesiedelte Landesbergdirektion hat der Firma nochmalig eine vorläufige Betriebserlaubnis bis zum 30. Juni 2023 erteilt. Allerdings mit einigen Auflagen.

Holcim-Seilbahn in Dotternhausen: Betriebserlaubnis weiter nur befristet – und mit Auflagen

Die Lärmschutzmaßnahmen an der Seilbahn haben noch nicht den gewünschten Erfolg.

Zum Schutz der Nachbarschaft hat das RP angeordnet, dass die Betriebszeit der Seilbahn zwischen 6 und 7 Uhr morgens eingeschränkt und die Fahrgeschwindigkeit reduziert werden muss. Ab 6 Uhr dürfen bis auf Weiteres nur so genannte Dienstfahrten durchgeführt werden, die mit einer sehr langsamen Geschwindigkeit gefahren werden. Erst wenn durch erneute Lärmmessungen nachgewiesen wird, dass die Anlage auch bei der ursprünglich beantragten Fahrgeschwindigkeit und Betriebszeit die Lärmrichtwerte erfüllt, entfallen diese Beschränkungen, so das RP.

Aufgrund der bisherigen Entwicklungen sei die Behörde zuversichtlich, dass die notwendigen technischen Verbesserungen bald erreicht werden. Die Landesbergdirektion, die landesweit für die Aufsicht von Seilbahnen zuständig ist, hatte der Firma Holcim zuletzt eine bis zum 31. Juli befristete vorläufige Betriebserlaubnis erteilt.

Noch nicht am Ziel

Eine endgültige Betriebserlaubnis kommt nach derzeitiger Einschätzung des RP erst in Betracht, wenn alle Nachbesserungen der Anlage mit Erfolg durchgeführt wurden. Zwischenzeitlich sind an der neuen Seilbahn vom Plettenberg zum Zementwerk in Dotternhausen von der Firma technische Umbaumaßnahmen insbesondere zur Lärmminderung vorgenommen worden. Trotz großer Bemühungen um die Verminderung von Lärm, sei man jedoch noch nicht ganz am Ziel, heißt es aus dem RP.

Die bisher vorgenommenen Lärmschutzmaßnahmen zeigten zwar bereits Entlastungen der Nachbarschaft. Die begleitenden Lärmmessungen des TÜV haben jedoch noch Überschreitungen der Lärmrichtwerte ergeben. Die Voraussetzungen für die endgültige Betriebserlaubnis der neuen Seilbahn liegen daher weiterhin nicht vor, so das RP.