Dotternhausen

Holcim: Alter Antrag ist Zünglein an der Waage

10.05.2017

von Nicole Leukhardt

Das Landratsamt hat es in der Hand, ob Dotternhausen an die einst festgelegten Abbaugrenzen auf dem Plettenberg gebunden ist.

Ist die Gemeinde Dotternhausen an die vor Jahrzehnten mit der Firma Holcim und deren Vorgängerfirma Rohrbach Zement vereinbarten Abbaugrenzen auf dem Plettenberg gebunden? Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kai-Markus Schenek, hatte sich durch das komplexe Vertragswerk und all seine Ergänzungen durchgearbeitet. Seine Antwort, die er den Dotternhausener Gemeinderäten am Mittwoch präsentierte: Ein eindeutiges Jein.

Holcim: Alter Antrag ist Zünglein an der Waage

© Rosalinde Conzelmann

Zunächst schien es in seinen Ausführungen keinen Zweifel an der vertraglichen Bindung der Gemeinde mit der Abbaufirma zu geben. „Maßgeblich ist der Vertrag von 1952, der eine Erweiterung der Abbaufläche vorsieht, sollte das ursprünglich vorgesehene Gebiet erschöpft sein“, rekapitulierte der Anwalt. Dieses Recht werde wirksam, wenn eine neue Abschnittsbegrenzung in beiderseitigem Einvernehmen beschlossen werde.

„Dann allerdings bin ich über den siebten Zusatzvertrag von 1999 gestolpert“, schilderte Schenek weiter. Dieser beziehe sich nämlich wiederum auf den Ausgangsvertrag von 1952 und besage, dass die Gemeinde die Entnahme von Kalkstein gestattet, da die öffentlich-rechtliche Genehmigung dazu bereits vorliegt. „Und im Weiteren setzt der Vertrag die Genehmigung eines Antrags an die Emmissionsschutzbehörde, also das Balinger Landratsamt, voraus. „Diese Genehmigung ist eindeutig eine so genannte aufschiebende Bedingung, der Knackpunkt im Vertrag“, so der Anwalt.

Allein: Der Antrag liegt dem Landratsamt seit 1986 vor und wurde bisher weder genehmigt noch abgelehnt. „Ich konnte Einsicht nehmen, der Antrag beinhaltet eine Karte mit festgelegten Grenzen. Dass bis heute nichts entschieden worden ist und auch der Antragssteller nicht auf eine Entscheidung gedrängt hat, ist in der Tat seltsam“, erklärte der Anwalt weiter. Klar sei nämlich, dass mit der Genehmigung dieses 31 Jahre alten Antrags die Bindung der Parteien an den Vertrag stehe und falle.
„Die Gemeinde Dotternhausen ist damit in einem rechtlichen Schwebezustand“, fasste er zusammen.

Grundsätzlich sei der Vertrag eine unwiderrufliche Willenserklärung, die von beiden Seiten unterschrieben worden sei. Sollte die Behörde eine Genehmigung erteilen, muss die Erweiterung gestattet werden. Werde der Antrag abgelehnt oder müsse er modifiziert werden, sei die Bindung hinfällig oder zumindest neu zu verhandeln, so der Anwalt. Solange der Schwebezustand anhalte, bestünde auch keine Schadensersatzpflicht der Gemeinde.

Sollte der Antrag jedoch positiv beschieden werden, gibt es ein weiteres Problem: Ist ein Bürgerbegehren über eine veränderte Grenzsetzung auf dem Plettenberg erfolgreich und ersetzt damit einen Gemeinderatsbeschluss, könnte die Firma Holcim der Gemeinde Dotternhausen gegenüber Schadensersatzansprüche geltend machen. „Das ist bedrückend für den Gemeinderat“, fasste Elisabeth Menholz das Dilemma zusammen. „Schwere Kost“, nannte auch Bürgermeisterin Monique Adrian die neuen Informationen. Und resümierte: „Wir hängen in der Luft. Auf die Entscheidung des Landratsamts haben wir keinen Einfluss.“

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