Hechinger Landgericht verkürzt Haftstrafe eines jungen Syrers aus Albstadt nicht
„Stolz, was Sie sich an Vorstrafen geleistet haben.“ Die Worte des Richters ließen schon erahnen, wie das Berufungsurteil gegen einen jungen Syrer aus Albstadt aussehen würde. Es bleibt wegen verschiedenster Delikte bei einer Haftstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten.
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