Albstadt

Hechinger Landgericht verkürzt Haftstrafe eines jungen Syrers aus Albstadt nicht

22.03.2023

Von Gert Ungureanu

Hechinger Landgericht verkürzt Haftstrafe eines jungen Syrers aus Albstadt nicht

© Michael Würz

Keine Haftverkürzung gab es am Hechinger Landgericht.

„Stolz, was Sie sich an Vorstrafen geleistet haben.“ Die Worte des Richters ließen schon erahnen, wie das Berufungsurteil gegen einen jungen Syrer aus Albstadt aussehen würde. Es bleibt wegen verschiedenster Delikte bei einer Haftstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten.

Das Ziel: eine verkürzte Haftstrafe, um möglichst früh die Suchttherapie beginnen zu können. Das Ergebnis: Es bleibt bei den drei Jahren und acht Monaten, die das Amtsgericht im Sommer 2022 verhängt hatte. So das Urteil der Kleinen Strafkammer des Hechinger Landgerichts in der Berufungsverhandlung gegen einen jungen Syrer aus Albstadt.Gepflegte ErscheinungDer Angeklagte, Jahrgang 1993, sitzt seit...

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