Hechinger Landgericht schickt Messerstecher und Betrüger für viereinhalb Jahre hinter Gittern

Von Melanie Steitz

Er hat sich der gefährlichen Körperverletzung, Betrug in zwei Fällen, Computerbetrug in acht Fällen und der Urkundenfälschung schuldig gemacht.Das Gericht sah es als erweisen an, dass der damals 18-Jährige am frühen Morgen des 21. November 2009 einem Bisinger Mann vor dessen Wohnhaus in einem Bisinger Teilort aufgelauert hatte und ihn maskiert mit einem Messer angriff. Wegen einer weiteren Straftat, für die der Mann am Mittwoch ebenfalls verurteilt wurde, kam es zum späten DNA-Treffer in der Datenbank der Polizei. Dabei wurde die Übereinstimmung mit den Spuren an den Fundstücken, die 2009 am Tatort gefunden wurden, festgestellt.

Hechinger Landgericht schickt Messerstecher und Betrüger für viereinhalb Jahre hinter Gittern

In öffentlichter Sitzung wurde ein 27-jährige Angeklagter am Mittwoch vor dem Landgericht Hechingen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Da bei dem Angeklagten die Gefahr der Flucht besteht, um sich dem Urteil zu entziehen, wurde der bereits verhängte Haftbefehl aufrechterhalten. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte selber.

Kein Jugendstrafrecht

Die Kammer verurteilte ihn nach dem Erwachsenenstrafrecht und nicht, wie von der Jugendgerichtshilfe und der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen, nach dem Jugendstrafrecht. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt des versuchten Mordes 18 Jahre und zwei Monate alt, bei den weiteren Betrügereien schon längst erwachsen.

Da der Angeklagte nicht in denglichen, sondern unterschiedlichen Deliktsbereichen straffällig geworden war, nahm das Gericht nicht an, dass sich diese „Jugendverfehlung“ wie ein roter Faden durch sein Leben zieht, weshalb die Kammer das Erwachsenenstrafrecht anwandt. Die Staatsanwältin hatte dafür plädiert, eine acht jährige Haftstrafe über den jungen Mann zu verhängen. Sie sah es als erwiesen an, dass der Mann die gefährliche Körperverletzung mit Heimtücke begangen hatte. Der Verteidiger plädierte für den Freispruch seines Mandanten, was den versuchten Mord betrifft.

Angeklagter schweigt vor Gericht

Die Kammer sah es, auch wenn der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch machte, als erwiesen an, dass der maskierte Mann an jenem 21. November 2009 der Angeklagte war. Das Opfer sei „ein redlicher Mann“, der nur das berichtet hatte, was er an jenem Morgen erlebt hatte. Entscheidend sei auch gewesen, dass dieser ausgesagt hatte, dem Täter, als er sich vor dessen Messerangriffen schützen wollte, den Schal herunterriss, den die Polizei 20 Minuten später auf dem Grundstück sicherte. Dieses liege auch nicht in Stuttgart an der Königsstraße, wo viele Leute täglich daran vorbeilaufen. Von daher schloss das Gericht aus, dass eine dritte Person den Schal dort deponiert hatte.

DNA am Messer gefunden

Auch eine Sekundärübertragung durch Polizisten schloss die Kammer aus. Die DNA-Sachverständige habe dargelegt, „dass er der Hauptbenutzer dieses Schales war“, betonte der vorsitzende Richter. Auch am Griff eines Messers seien dessen DNA-Merkmale gefunden worden, auch wenn diese keine Wahrscheinlichkeitserrechnung erlauben.

Ein Motiv liegt vor

Der Verurteilte habe auch ein Motiv gehabt. Egal, ob er zu jenem Zeitpunkt noch in einer Beziehung mit der Tochter des Opfers stand, oder nicht, er wollte seine damalige Freundin nicht verlieren. Der Vater stellte aus seiner Sicht den Hinderungsgrund der Beziehung dar, die er nicht verlieren wollte.

Von Heimtücke gingen die Richter allerdings nicht aus. Es sei keine klassische Angriffssituation gewesen. Der vermummte Täter habe sich erst umgedreht und sei auf ihn zugegangen, als der Angeklagte ihn ansprach. Auch seien die Verletzungen keine lebensbedrohlichen Stichverletzungen gewesen, sondern Wedel- und Schnittverletzungen.

Noch weitere Taten wurden geahndet

Der Beschuldigte wurde noch für weitere Taten verurteilt: So schuldete er einem Kreditinstitut seit März 2017 den Darlehensbetrag von insgesamt 40 000 Euro, wovon ihm 27 500 Euro angerechnet wurden. Eine weitere Bank hatte der junge Mann im selben Zeitraum wegen eines Jaguar- Leasings um 6000 Euro geprellt. Von dem Sparkonto seiner Ex-Partnerin ergaunerte er sich zwischen September und Dezember 2017 rund 6000 Euro und machte sich wegen acht Computerbetrugstaten sowie einer Urkundenfälschung strafbar. Zugute kamen dem Angeklagten unter anderem sein Eingeständnis und die Täter-Opfer-Ausgleichsvereinbarung, die die betrügerischen Transaktionen vom Konto seiner Ex-Freundin einräumten und zu befrieden versuchten.