Hechingen

Hechinger Hundehalter beleidigt Bürgermeister mit Kotbeutel

04.04.2019

von Hardy Kromer

Ein Hechinger Hundehalter wurde verurteilt, weil er dem Bürgermeister einen Hundekotbeutel auf den Tisch knallte.

Da war die Vorzimmerdame des Hechinger Bürgermeisters „perplex“, wie sie im Zeugenstand sagte. Ein wütender Bürger war in ihre Amtsstube getreten und hatte ihr ein Schreiben „auf den Tisch geknallt“, an das ein Hundekotbeutel mit Inhalt getackert war. „Das ist für den Bürgermeister“, habe der Beschwerdeführer – ein stadtbekannter Hundehalter und Leinenzwang-Kritiker – gesagt.

Hechinger Hundehalter beleidigt Bürgermeister mit Kotbeutel

© Hardy Kromer

Einen Hundekotbeutel wie diesen, angeblich mit Gartenerde gefüllt, gab ein wütender Hechinger Hundehalter in Philipp Hahns Vorzimmer ab, garniert mit der Botschaft: „Das ist für den Bürgermeister!“ Der Rathauschaf fühlte sich beleidigt – und bekam vor Gericht Recht.

Doch der Bürgermeister – Philipp Hahn – war nicht zu sprechen. So löste die Verwaltungsangestellte den Brief vom Beutel und warf das Plastikding in den Restmüll. „Nein“, sagte die 31-Jährige auf Nachfrage des Richters, „ich habe das nicht geöffnet. Es hat mich schon etwas angeekelt.“

Und gerochen habe sie auch nicht daran. „Aber vom Gewicht her habe ich gespürt, dass was drin ist.“ Sie kenne diese Beutel ja, weil sie selber einen Hund habe. Den Hausmeister habe sie dann gerufen, um den Mülleimer samt Beutel entsorgen zu lassen. „Wie gesagt, ich habe mich geekelt.“

Kot-Füllung bleibt unbestätigt

Womit der Beutel tatsächlich gefüllt war, ließ sich für das Amtsgericht nicht mehr nachvollziehen, weil das Beweisstück vernichtet wurde. Im Prozess vor dem Hechinger Amtsgericht gingen alle Beteiligten davon aus, dass es sich wohl nicht um Hundekot handelte, sondern um Gartenerde.

Das hatte jedenfalls der angeklagte Bürger über seinen Rechtsanwalt erklären lassen. Für den Anklagevertreter, den Leitenden Oberstaatsanwalt Jens Gruhl, tat das aber auch nichts zur Sache. Für ihn zählte allein die Botschaft: „Ein klassischer Hundekotbeutel, gefüllt mit einer amorphen Masse. Das kann der Empfänger nur so verstehen: Hier habe ich Schei..., das ist für dich gedacht.“

Hahn erstattete Strafanzeige

Genau so hatte den Vorgang auch Bürgermeister Hahn verstanden, der von seiner Vorzimmerdame noch am Tag des Vorfalls, am 16. Oktober 2018, „brühwarm“ informiert worden war, wie die Frau als Zeugin erklärte.

Und der Rathauschef fand diese Art von Post gar nicht lustig, sondern erstattete gegen den Absender Strafanzeige wegen Beleidigung. Dadurch war das Strafverfahren ins Rollen gekommen. Hahn selbst wurde am Verhandlungstag nicht als Zeuge vernommen, jedoch wurde sein Brief an den Chef der Staatsanwaltschaft verlesen.

Bürgermeister empfindet Botschaft als herabwürdigend

Darin hatte er geschrieben, er sehe im Überbringen des Beutels eine „Herabwürdigung meiner Person“. Als Bürgermeister, so räumte Hahn ein, stehe er zwar öfter in der Kritik, „aber alles muss ich mir auch nicht gefallen lassen“.

Der Hundehalter auf der Anklagebank ließ seinen Anwalt, Holger Böltz, für sich sprechen. Der erklärte den Hintergrund: Sein Mandant habe damals einen Bußgeldbescheid des städtischen Ordnungsamtes wegen Verletzung der Leinenpflicht „als unfair und ungerecht“ empfunden.

Angeklagter zeigt Reue

Seinen „Unmut“ darüber habe er „pointiert“ zum Ausdruck bringen wollen, indem er einen „mit Erde beschwerten Hundekotbeutel“ an sein Einspruchsschreiben geheftet habe und dem Bürgermeister bringen wollte. Sein Mandant habe damit „niemanden beleidigen“ wollen, „und er bedauert es, wenn sich Herr Bürgermeister Hahn beleidigt fühlte“.

„Kann ich jemanden ohne Worte beleidigen?“ Mit dieser Frage eröffnete Leitender Oberstaatsanwalt Jens Gruhl sein Plädoyer. Und beantwortete sie mit Blick auf die Rechtssprechung mit einem klaren „Ja“. Man brauche nur an den Stinkefinger oder ähnliche Gesten zu denken.

Beleidigung auch ohne Worte möglich

Und so könne man auch durch die Übergabe eines Gegenstandes jemandem zu verstehen geben, was man von ihm halte. Für Gruhl lag auf der Hand: Die Fäkalien-Übergabe bezog sich auf den Bürgermeister. Dieser „sollte persönlich getroffen werden“.

Das erfülle den Tatbestand der Beleidigung und solle mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Euro geahndet werden – wie schon im Strafbefehl, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte.

Verteidiger sieht lediglich pointierte Beschwerde

Strafverteidiger Holger Böltz plädierte dagegen auf Freispruch. Sein Mandant habe den Bürgermeister mitnichten persönlich angreifen, geschweige denn in seiner Ehre verletzen wollen. Er habe einfach seinen „sachlich begründeten Unmut“ über einen Bußgeldbescheid dem Chef der Behörde „in pointierter Form“ zur Kenntnis bringen wollen.

Man könne das möglicherweise als Taktlosigkeit interpretieren, aber bestimmt nicht als Beleidigung.

Richter Dr. Desmond Weyl folgte mit seinem Urteil dagegen komplett dem Staatsanwalt. Er verurteilte den Absender des Hundekotbeutels zu 20 Tagessätzen à 30 Euro wegen Beleidigung. Auch die Kosten des Verfahrens muss der Hechinger Bürger tragen.

Hechinger Hundehalter beleidigt Bürgermeister mit Kotbeutel

© Hardy Kromer

Überregionales Medieninteresse und Schutz durch Justizbeamte: So ging am Donnerstagnachmittag der Prozess vor dem Amtsgericht Hechingen über die Bühne.

Weyls Begründung: „Ein Hundekotbeutel mit Erde drin lässt keine andere Assoziation zu, als dass da auch Hundekot drin ist.“ Und dieser sei „für den Bürgermeister“ abgegeben worden. „Was anders soll dieser Vorgang bezwecken, als den Bürgermeister herabzuwürdigen?“ Eine derartige „Fäkalbeleidigung“, so Weyl, habe mit einer „zulässigen pointierten Kritik an einem Bußgeldbescheid nichts zu tun“.

Der Angeklagte nahm das Urteil kopfschüttelnd hin – und denkt zusammen mit seinem Verteidiger über eine Berufung nach.

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