Hechingen/Zollernalbkreis

Hechinger Gericht urteilt: Einmal Freispruch und einmal Haftverlängerung für zwei junge Männer

14.01.2020

von Renate Deregowski

Hechinger Gericht urteilt: Einmal Freispruch und einmal Haftverlängerung für zwei junge Männer

© Renate Deregowski

Die Verhandlung gegen zwei junge Männer war öffentlich, weil einer der beiden zum Tatzeitpunkt bereits 18 war. Wären beide Angeklagten minderjährig gewesen, hätte die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

Sechs Straftaten, zwei Angeklagte: Am Dienstag mussten sich ein Jugendlicher und ein im Juristendeutsch Heranwachsender vor dem Amtsgericht in Hechingen für ihre Vergehen verantworten.

Der Kontrast hätte nicht größer sein können: Auf der Anklagebank des Amtsgerichts Hechingen nahmen am Dienstag zwei junge Männer Platz – der eine den Blick gesenkt, der andere zumindest anfangs noch verschmitzt lächelnd.

Abgeschlagene Außenspiegel

Zusammen sollen sie im Sommer 2018 mit weiteren Jugendlichen auf dem Hof eines Gebrauchtswagenhandels in Ebingen Schaden angerichtet haben. In der Anklageschrift war von mehreren abgeschlagenen oder abgetretenen Außenspiegeln die Rede. Schaden: 750 Euro.

Der Besitzer des Unternehmens hingegen bezifferte in seiner Zeugenaussage den Gesamtschaden – etwa auch für abgerissene Hebel in Autoinnenräumen – auf rund 12.000 Euro, für den seine Versicherung nicht aufkommt.

Joints geraucht beim Chillen

„Wir haben da gechillt und Böller hochgejagt“, gestand der Jugendliche. Und gab weiter zu, dass die Gruppe zwei Joints geraucht und Bier getrunken hatte. Er selbst habe zwei oder drei Spiegel abgetreten.

Ob der erwachsene Angeklagte das auch getan hatte, konnte nicht eindeutig ermittelt werden, weshalb das Gericht ihn freisprach.

Bekannten mit Messer bedroht

Dem Jugendlichen wurden noch weitere Vergehen vorgeworfen. Im Oktober 2018 verfolgte er in Balingen einen Bekannten, weil dieser „Scheiße“ über ihn erzählt habe. Vor der Stadtapotheke bedrohte er ihn mit einem Messer.

In Ebingen hatte er im November 2018 eine Geldkassette entwendet, bestückt laut seiner Aussage mit 180 Euro. Aus Langeweile, wie er angab.

Dazu kamen weitere Diebstähle, der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln und eine Körperverletzung, die an versuchter räuberischer Erpressung vorbeischrammte, wie es die Staatanwältin bezeichnete.

Noch im Knast

Weil der junge Ebinger in der Vergangenheit immer wieder straffällig geworden war, sitzt er seit April in der JVA Adelsheim ein.

Dort, so bezeugte es der Bericht der zuständigen Sachbearbeiterin, habe sein Leben wieder geregelte Bahnen angenommen. Er will seinen Hauptschulabschluss nachholen und eine Lehre als Koch beginnen. Auch eine Aggressionstherapie macht er.

Mutter bricht in Tränen aus

Das alles waren Punkte, die das Schöffengericht dazu veranlassten, die Haftstrafe auf zwei Jahre zu verlängern und nicht auf die von der Staatsanwältin geforderten 26 Monate nach Jugendstrafgesetz. Als diese ihre Forderung vorbrachte, brach die Mutter des Angeklagten in Tränen aus.

Auch der Jugendliche selbst wirkte etwas eingeschüchtert und kämpfte mit seiner Fassung, als er einräumte und versicherte: „Ich habe Fehler gemacht und änder mich auf jeden Fall.“ Die Tränen kamen ihm, als seine Mutter durch den Saal rief: „Ich lieb dich trotzdem.“

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