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Hechinger Gericht bestätigt BGH-Beschluss: Keine Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter

Von Rosalinde Conzelmann

Weil es rechtlich die einzig vertretbare Entscheidung ist, wie der Vorsitzende der 2. Großen Jugendkammer des Hechinger Landgerichts feststellte, hob das Gericht die gegen einen 41-jährigen verurteilten Sexualstraftäter verhängte Sicherungsverwahrung am Montag in der Revisionsverhandlung auf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das verhängte Urteil zurück ans Hechinger Landgericht verwiesen.

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