Zollernalbkreis

Hechinger Gericht bestätigt BGH-Beschluss: Keine Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter

25.04.2022

Von Rosalinde Conzelmann

Hechinger Gericht bestätigt BGH-Beschluss: Keine Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter

© Rosalinde Conzelmann

Hinter Glas – der Pandemie geschuldet – verhandelt die 2. Große Jugendkammer des Hechinger Landgerichts die Revision über eine angeordnete Sicherungsverwahrung.

Weil es rechtlich die einzig vertretbare Entscheidung ist, wie der Vorsitzende der 2. Großen Jugendkammer des Hechinger Landgerichts feststellte, hob das Gericht die gegen einen 41-jährigen verurteilten Sexualstraftäter verhängte Sicherungsverwahrung am Montag in der Revisionsverhandlung auf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das verhängte Urteil zurück ans Hechinger Landgericht verwiesen.

Im April 2020 hat die 1. Große Jugendkammer des Hechinger Landgerichts einen damals 40-Jährigen aus einer Kreisgemeinde wegen vierfachen schweren sexuellen Missbrauchs und sexuellen Missbrauchs seiner Töchter zu einer fünfeinhalbjährigen Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Schwarz hatte den vierfachen Vater als Gefahr für di...

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