Hechingen

Lastwagenfahrer bereut Überholmanöver: Amtsgericht verhandelt Unfall mit tragischen Folgen

17.04.2019

von Stephanie Apelt

Lastwagenfahrer bereut Überholmanöver: Amtsgericht verhandelt Unfall mit tragischen Folgen

© Pascal Tonnemacher

Am Amtsgericht Hechingen wurde der tragische Unfall verhandelt (Symbolfoto).

Ein Lastwagenfahrer wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Hechingen wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. „Mein Gewissen wird für immer belastet sein“, bereut der 44-Jährige sein Überholmanöver zutiefst.

War es einfach eine Fehleinschätzung, wie sie sicher häufig im Straßenverkehr vorkommt? Wie der Verteidiger meinte.

Oder grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahrverhalten? Wovon die Staatsanwaltschaft überzeugt war.

Unfallopfer kämpft sich ins Leben zurück

Wegen eines Unfalls, der sich Ende November vergangenen Jahres auf der Kreisstraße zwischen Bodelshausen und Hechingen ereignet hatte, musste sich ein 44-jähriger Lastwagenfahrer wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und Körperverletzung vor dem Amtsgericht Hechingen verantworten.

Der Lastwagenfahrer hatte mit seinem über 18 Meter langem Gespann einen Roller überholen wollen. Der Rollerfahrer stürzte, ist seitdem querschnittsgelähmt, wird – fünf Monate nach dem Unfall – immer noch künstlich beatmet.

Mühsam lerne er gerade, hieß es von Seiten seiner Ärzte, mit dem Kinn einen Elektrorollstuhl zu steuern. Der 44-jährige Lastwagenfahrer bereut den Unfall zutiefst.

Fragen über Fragen

„Mein Gewissen wird für immer belastet sein.“ Der Angeklagte stritt es gar nicht ab. Er habe den Roller überholen wollen. Sei dafür in der leichten Linkskurve über die durchgezogene Linie gefahren. Habe dabei die Linksabbiegespur der Gegenseite und eine Sperrfläche genutzt.

Er dachte, es würde locker reichen. Dann kam ihm ein Fahrzeug entgegen, er scherte wieder ein.

Doch was war genau geschehen? Hatte der Lastzug beim Überholen den Roller gestreift? Hatte der Rollerfahrer, als der lange Laster dicht an ihm vorbeifuhr, aus Schreck den Lenker verzogen, war seinerseits an den Laster geraten?

Zeugin spricht von Schocksituation

In einigem Abstand hinter dem Laster war eine junge Frau mit ihrem Wagen unterwegs. Sie wurde am Mittwoch als Zeugin gehört; nachdem sie am ersten Verhandlungstag unentschuldigt nicht erschienen war (was nicht ohne Sanktionen blieb).

Sie habe den Rollerfahrer gesehen, wie dieser langsam vor dem Laster fuhr. Als der Laster dann überholte, seit der Roller durch das lange Gefährt verdeckt gewesen. Dann lag der Roller auf der Straße.

„Ich musste eine Vollbremsung hinlegen“, so die Zeugin. Sie sei dann zum Unfallopfer geeilt. „Das ist schon eine Schocksituation.“ Der Richter hatte eigens noch einen Sachverständigen hinzu gezogen. Dieser hielt fest: „Die frischen Spuren hinten rechts am Lastwagen passen zu dem Lenkergriff des Rollers.“

Der Sachverständige vollzog anhand des Fahrtenschreibers genau nach, wie das Überholmanöver abgelaufen sein musste.

Die Distanz reichte nicht aus

Der Laster war aus Richtung Bodelshausen mit 70 Stundenkilometern unterwegs. Hinter dem Roller wurde er langsamer, fuhr noch 42 Stundenkilometer (und damit hinter dem Roller her). Dann setzte der Laster zum Überholen an, beschleunigte auf 58 Stundenkilometer, bremste, als ihm das andere Fahrzeug entgegenkam, komplett ab.

Der über 18 Meter lange Lastwagen hätte, so der Sachverständige, 400 Meter freie Sicht haben müssen, um gefahrlos überholen zu können, die 160 Meter, die er schaffte, reichten einfach nicht. Von der durchgezogenen Linie ganz zu schweigen.

Der Verteidiger wollte es wissen: „Halten Sie es für völlig unverständlich“, wandte er sich an den Sachverständigen, „dass der Lastwagenfahrer dort überholt hat?“ Klare Antwort: „Ja.“ Der Angeklagte hatte noch nie zuvor einen Unfall gehabt, hatte sich noch nie irgendetwas zu schulden kommen lassen.

Fahrer verliert seinen Beruf

Nach dem Unfall war der Führerschein natürlich erst einmal weg. Der 44-Jährige verlor seinen Beruf, verdient seitdem deutlich weniger. Die Familie mit kleinem Sohn muss trotzdem finanziert werden.

Das Urteil des Richters folgte im Wesentlichen der Forderung des Staatsanwalts: Der Lastwagenfahrer wurde wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wird zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.

Angeklagter akzeptiert Urteil

Der Angeklagte muss 2000 Euro an den Verkehrswachtverein Zollernalbkreis zahlen. Der Führerschein bliebt für weitere neun Monate gesperrt.

Für den Richter war das Überholmanöver ein „grober Verkehrsverstoß“, „ganz klar rücksichtslos“. Der Lastwagenfahrer hätte 400 Meter freie Strecke gebraucht.

„Sie hatten 160 Meter, das ist nicht einmal die Hälfte.“ Hier könne man „nicht mehr von verschätzen sprechen, das war reines Glücksspiel“, so der Richter.

Und der Rollerfahrer habe verloren. Gleichwohl war der Richter überzeugt: „Sie werden das nie wieder tun.“ Der Lastwagenfahrer akzeptierte das Urteil.

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