Hausener geben ihr Hörnle noch nicht auf

Von Nicole Leukhardt

Das Bürgerbegehren von Hausen am Tann wird noch nicht entschieden. Die Aktivisten selbst prüfen noch Fakten.

Hausener geben ihr Hörnle noch nicht auf

Hans Edelmann, Bürgermeister Heiko Lebherz und Ruth Egelkamp sind sich einig: Bürger und Verwaltung wollen die Ostkulisse des Plettenbergs erhalten. Ob dem Bürgerbegehren stattgegeben wird, ist noch offen.

249 Hausener hatten bis zum Oktober des vergangenen Jahres das Bürgerbegehren unterschrieben, das Ruth Egelkamp und Hans Edelmann initiiert hatten. Ihr Anliegen: Sie wollen den Anblick des Hausener Hörnles, die Ostkulisse des Plettenbergs, in seiner bestehenden Form erhalten. Sie und 70 Prozent der übrigen stimmberechtigten Hausener wollen verhindern, dass das Gebiet von den Brechern der Firma Holcim abgebaut wird.

„Der Gemeinderat hätte längst über das Begehren abstimmen müssen“, erklärt Bürgermeister Heiko Lebherz. Es gebe in der Gemeindeordnung eine Schutzfrist, die Verwaltungen daran hindert, solche Begehren unnötig lange aufzuschieben. In Hausen liegt der Fall jedoch anders herum: Es sind die Initiatoren selbst, die noch mit der Entscheidung warten möchten. „Hans Edelmann hat uns in der Sitzung am Mittwoch dargelegt, dass er noch einige Fakten prüfen wolle“, erklärte Lebherz. Einige Fragen seien noch offen, daher sei es für die Gemeinderäte kein Problem, auf das grüne Licht der Initiatoren des Begehrens zu warten.

Vorab habe das Gremium das angestrebte Bürgerbegehren jedoch an das Kommunalamt zur Prüfung weitergegeben. „Für uns ist das die Rechtsaufsichtsbehörde, an deren Entscheidung wir gebunden sind“, erklärt Lebherz. Die Antwort von Amtsleiterin Cornelia Staab fiel eindeutig aus. „Es gibt Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“, sagt Lebherz. Marisa Hahn, Pressesprecherin des Landratsamts in Balingen, bestätigt auf unsere Nachfrage: „Das Landratsamt hat in seiner Stellungnahme die Auffassung vertreten, dass das vorliegende Bürgerbegehren aus mehreren Gründen als unzulässig anzusehen ist.“

Denn beim sogenannten Hausener Hörnle handele es sich um eine Fläche, über die Hausen nicht hoheitlich entscheiden kann. „Uns gehören die Flächen nicht“, erklärt der Bürgermeister. So sieht es auch das Landratsamt: „Schon die Voraussetzung, dass die Bürgerschaft im Wege des Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid nur über eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde beantragen kann, ist nicht erfüllt“, schreibt Marisa Hahn.

Die Pressesprecherin formuliert jedoch noch weitere Gründe, die für eine Unzulässigkeit des Begehrens sprechen. So bestünden beispielsweise Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit der Fragestellung. Auch seien die Anforderungen an eine inhaltliche Begründung nicht erfüllt. „Zudem ist die Verbindung mehrerer sachlich nicht untrennbar zusammenhängender Fragestellungen in ein und demselben Bürgerbegehren rechtlich problematisch“, heißt es weiter.

Abstimmung noch offen

Wann der Hausener Gemeinderat nun über die Zulassung des Begehrens entscheidet, vermag Bürgermeister Lebherz noch nicht zu sagen. „Wir werden darüber beraten“, sagt er. Aufgrund der Einschätzung der Rechtsaufsichtsbehörde deute jedoch einiges darauf hin, dass die Verwaltung dem Gremium empfehlen wird, das Bürgerbegehren als unzulässig abzulehnen. „Wir sind schließlich an den Entscheid des Kommunalamts gebunden“, erklärt er.

Dennoch stehen er und seine Gemeinderäte voll hinter der Initiative der Hausener Aktivisten. „Inhaltlich gibt es überhaupt keinen Dissens, wir wollen alle dasselbe“, stellt er klar.

Das Bürgerbegehen fordere die Verwaltung dazu auf, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, die es im Kampf um das Hausener Hörnle gibt. „Da rennen die Bürger bei uns sowieso offene Türen ein“, fasst Lebherz zusammen.