Hausen am Tann

Hausen am Tann wehrt sich gegen Aufhebung des Landschaftsschutzgebiets auf dem Plettenberg

11.08.2016

Die Hausener möchten ihr Landschaftsschutzgebiet erhalten. Im Gegensatz zu den Dotternhausener Gemeinderäten sprechen sie sich in ihrer Stellungnahme klar gegen die geplante Änderung aus.

Die Aufhebung des Landschaftsschutzgebiets Großer Heuberg auf dem Plettenberg für die Erweiterung des Kalksteinbruchs erregt die Gemüter. Nachdem sich der Dotternhausener Gemeinderat grundsätzlich für eine Aufhebung ausgesprochen hat, formiert sich dort Widerstand. Über 400 Dotternhausener unterschrieben ein Bürgerbegehren, das die Gemeinderäte zur Zurücknahme der Entscheidung auffordert.

Auch Hausen am Tann darf als angrenzende Ortschaft eine Stellungnahme abgeben. Die Gemeinderäte hier stimmen in ihrer Stellungnahme jedoch klar gegen die geplante Verkleinerung des Landschaftsschutzgebiets. In der jüngsten Sitzung verabschiedeten sie eine entsprechende Erklärung.

Darin heißt es unter anderem: Die Gemeinde Hausen a.T. befindet sich innerhalb des Naturparks Obere Donau, sie ist vollständig umschlossen von einem Vogelschutzgebiet, und die Gemarkung durchzieht ein FFH-Gebiet. Eine Vielzahl von Wald- und Offenlandbiotopen ist auf der Gemarkung ausgewiesen. Zwischen dem Ort und dem derzeitigen und geplanten Abbaugebiet für Kalkstein befindet sich einer der wenigen öffentlichen Golfplätze Deutschlands, unmittelbar an das Gemeindegebiet angrenzend ist der Skilift Tieringen.

Das Gemarkungsgebiet ist durchzogen von mehreren Wanderwegen von nationaler sowie von regionaler Bedeutung. Im Regionalplan war Hausen bislang als ein Ort mit besonderer Bedeutung für die Naherholung ausgewiesen.

Diese Aufzählung verdeutlicht, heißt es in der Stellungnahme, von welch besonderer Ausstattung das Gemarkungsgebiet der Gemeinde sowohl für die Naturgüter als auch für die Erholung der Menschen ist. Die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes sei in Hausen überaus begründet und werde durch die Vielzahl von Ausweisungen und seine Ausstattung mit Biotopen und Erholungseinrichtungen bestätigt.

Die Erweiterung des Kalksteinbruchs auf dem Plettenberg stelle in seinen Auswirkungen einen besonderen Eingriff in den Naturhaushalt sowie die Erholungslandschaft dar. In der Stellungnahme werden mehrere Beeinträchtigungen aufgezählt, mit denen bei einer Erweiterung des Steinbruchs zu rechnen ist.

Ein Punkt ist das Grundwasser. Das geplante Steinbruchgelände befindet sich in einem Bereich, der der Brauch- und Löschwasserversorgung von Hausen dient. Durch die Veränderung der Geländegestalt werde sich die Grundwasserneubildung verändern. Filteraktive Bodenschichten werden für den Zeitraum des Gesteinsabbaus entfernt, wodurch die Verschmutzungsgefahr des Grundwassers erheblich erhöht werde und die Nutzbarkeit des Wassers gefährdet sei. Durch die Veränderung der Topographie erfolge ein beschleunigter Abfluss des Oberflächenwassers. Dies stelle eine Gefährdung für die Gemeinde dar. Ein gutachterlicher Nachweis der Unschädlichkeit bestehe nicht.

Zudem erhöhe sich durch den geplanten Abbau das Risiko von Hangrutschen. Dies stelle eine akute Gefährdung für Hausen dar. Auch die Wohn- und Erholungsqualität sowie das Landschaftsbild werden beeinträchtigt. Der Explosionslärm wirke ebenso störend wie der Lärm von Radladern und Muldenkippern. Zukünftig wird der abschirmende Effekt der Steinbruchflanke durch den Rückbau nicht länger gegeben sein. Durch die Öffnung wird auch der Spielbetrieb des benachbarten Golfplatzes betroffen sein. Eine Beeinträchtigung des Spielbetriebes kann die Existenz der gesamten Anlage und die damit verbundenen Pachteinnahmen der Gemeinde gefährden.

Durch den erweiterten Abbau des Plettenbergs könne es auch zu einer Veränderung des Kleinklimas kommen. Dies wirke sich direkt auf die Tier- und Pflanzenwelt und die dort lebenden Mensch aus. Auch wirtschaftliche Folgen sind zu befürchten. So ist der angrenzende Gemeindewald, der von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung für den Ort ist, tangiert.

Auch fehle es an der Verhältnismäßigkeit der Mittel bei einer Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes und dem dann folgenden Kalkabbau des Plettenbergs, heißt es in der Stellungnahme. Ganze landschaftsprägende Berge verschwinden. Angrenzende Gemeinden werden aber im Umkehrschluss auch aus naturschutzrechtlichen Belangen an der Ausweisung von neuen Baugebieten gehindert. Dies stehe in einem krassen Missverhältnis.

In seinem Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung trägt der Regionalverband Neckar Alb verschiedene Argumente vor, mit denen dieser begründet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass alternative Standorte nicht bestehen beziehungsweise, dass der Standort Deilingen für eine Erweiterung als Abbaufläche weniger geeignet wäre. Diese Begründung sei nicht zutreffend. Eine tatsächliche Alternativenprüfung habe nicht stattgefunden. Die Begründung, dass die Alternative Deilingen erhebliche bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen habe, treffe für den Plettenberg in gleichem Maße zu.

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