Straßberg

Hausdurchsuchung in Straßberg: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen verbotener Prostitution

23.05.2019

Von Benno Haile

Hausdurchsuchung in Straßberg: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen verbotener Prostitution

© Volker Schweizer

In Straßberg soll es illegale Prostitution gegeben haben.

Gab es in Straßberg ein illegales Bordell? Die Staatsanwaltschaft Hechingen ermittelt und hat dazu am Mittwochvormittag eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

Wie Staatsanwalt Markus Engel auf ZAK-Anfrage bestätigt, wird wegen Ausübung und Beihilfe zur Ausübung von verbotener Prostitution gegen mehrere Beschuldigte ermittelt.

„Es hatte mehrere Zeugenhinweise gegeben“, erklärt Engel. Laut Anwohnern waren immer wieder hochpreisige Fahrzeuge mit fremden Kennzeichen bei dem Haus vorgefahren. Mancher Freier habe sich auch an der Tür geirrt und bei der Nachbarschaft geklingelt.

Am Mittwochvormittag wurde das Gebäude von der Polizei durchsucht. Auch Bürgermeister Markus Zeiser war bei der Durchsuchung dabei, möchte sich aber nicht näher äußern.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat

„Die Ausübung verbotener Prostitution kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen – wenn sie aber beharrlich betrieben wird, ist es eine Straftat“, erklärt Engel die Gesetzeslage.

Im Straßberger Fall steht der Verdacht ebendieser beharrlichen Ausübung im Raum. Das Strafmaß reicht in einem solchen Fall von einer Geldstrafe bis 180 Tagessätze bis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Keine Festnahme

Die Ausübung von verbotener Prostitution wird relativ moderat bestraft. „Für Hausfriedensbruch kann es beispielsweise höhere Strafen geben“, vergleicht Engel.

Deshalb wurde am Mittwoch auch niemand festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. „Das wäre bei dem Strafmaß unverhältnismäßig“, erklärt Engel.

Der Vorwurf der Zuhälterei – auf diesen Straftatbestand steht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren – liegt in Straßberg laut Engel nicht vor.

Prostitution ist im Zollernalbkreis grundsätzlich verboten

„In Gemeinden bis 35.000 Einwohner ist die Prostitution per se verboten“, erklärt Engel. Somit natürlich im kleinen Straßberg, aber auch im restlichen Zollernalbkreis.

Denn in Albstadt, der einzigen Kreisgemeinde mit ausreichend hoher Einwohnerzahl, gilt eine Sperrbezirksverordnung des Regierungspräsidiums, die Prostitution in der gesamten Stadt untersagt.

Ab 35.000 Einwohnern sei erlaubte Prostitution theoretisch möglich, so Engel. Allerdings auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Ähnlicher Fall 2015 in Onstmettingen

Ein ähnlich gearteter Fall hat sich im Jahr 2015 im Albstädter Ortsteil Onstmettingen ereignet. Damals mieteten sich zwei Frauen in einer Ferienwohnung ein, der Kontakt zu Freiern lief über einschlägige Inserate.

Viele Autos mit fremden Kennzeichen fielen in der ruhigen Wohngegend aber schnell auf. Kunden, die sich in der Adresse irrten und bei fassungslosen Nachbarn klingelten, riefen letztendlich die Polizei auf den Plan.

Bevor die Ordnungshüter im Liebesnest auftauchten, packten die aus Südosteuropa stammenden Damen die Koffer.

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