Hauruck-Aktion der Dorfjugend: Umstrittener Binsdorfer Meisterbaum wandert in den Garten

Von Rosalinde Conzelmann

Raus aus dem Gully, rein in den Vorgarten: Der Streit um den Binsdorfer Meisterbaum ist beendet. Am Samstagnachmittag wurde der Stamm mit dem geschmückten Bäumchen mit viel Muskelkraft und Geräteeinsatz von der Dorfjugend von der Straße in den Vorgarten des Elternhauses des jungen Meisters versetzt.

Hauruck-Aktion der Dorfjugend: Umstrittener Binsdorfer Meisterbaum wandert in den Garten

Das Streitobjekt, der Binsdorfer Meisterbaum, wurde von der Dorfjugend versetzt und darf nun stehen bleiben.

Nachdem das Ordnungsamt am Freitag angedroht hatte, den Baum von einer Firma für 700 Euro entfernen zu lassen, sind die Kameraden des 26-Jährigen tätig geworden.

Wie berichtet, hatten die jungen Menschen den Baum in einen Gully direkt neben dem Haus auf einem Feldweg gesetzt und damit das Ordnungsamt auf den Plan gerufen.

Für die Stadt ist der Streit vorbei

Für die Stadt Geislingen ist das Thema damit erledigt. Denn nun steht der Stamm mit dem Bäumchen auf einem privaten Grundstück und der Eigentümer kann ihn dort stehen lassen, solange er will. Die Stadt werde weder ein Bußgeld erheben noch andere Kosten in Rechnung stellen.

Anfeindungen im Netz

Die Anfeindungen und Kritik gegen die Entscheider bei der Stadt, die auf Facebook ausgeteilt wurden, hat die Stadt zur Kenntnis genommen. Im Rathaus und auch bei der Ortschaftsverwaltung sei davon persönlich nichts angekommen.

Die heftigen Reaktionen im Netz seien nichts Außergewöhnliches, sagt die Pressesprecherin.

Die Aufforderung, den Baum zu entfernen, sei das geringste Mittel gewesen. Laut Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Und auch ein Feldweg sei nun einmal eine öffentliche Straße.

Falscher Adressat

Die formlose Aufforderung und das Einschreiben hatte die Stadt an den Grundstücksbesitzer, den Vater des Jungmeisters, geschickt. Hier räumt die Pressestelle ein Versäumnis ein: „Wir hätten die Schreiben an den Sohn schicken sollen.“

An der Tatsache, dass der geschmückte Baum weg muss, hätte dies allerdings nichts geändert.

Signalwirkung muss sein

Ebenso wenig daran, dass die Haftungsfrage bei der Stadt liegt, solange der Baum auf einer öffentlichen Fläche steht. Im Übrigen müsse es auch eine Signalwirkung haben, dass die Stadt Geislingen das nicht akzeptieren kann.