Dotternhausen

Grätscht erneut ein Richter rein?

24.04.2018

von Nicole Leukhardt

Ob in Dotternhausen morgen über die Süderweiterung des Steinbruchs entschieden wird, ist nach einem Eilantrag eines Bürgers offen. Die Rückschnittaktion vom Oktober bleibt indes folgenlos.

Siegfried Rall aus Dotternhausen ist sauer: Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat die Ermittlungen in Sachen Pflanzen-Rückschnitt auf dem Plettenberg eingestellt. „Das hätte eigentlich strafrechtliche Folgen haben müssen“, wettert er.

Grätscht erneut ein Richter rein?

© Archiv

Der Plettenberg aus der Luft.

Was war passiert? Im Oktober des vergangenen Jahres wurde auf dem Dotternhausener Hausberg von Mitgliedern des Albvereins und von Mitarbeitern der Firma Holcim Gehölz zurückgeschnitten. Pflegemaßnahme nannten es die einen, eine strafrechtlich relevante Rodungsaktion, gar ein Verbrechen an der Natur die anderen. Siegfried Rall zeigte den aus seiner Sicht viel zu umfangreich und auch unsachgemäß durchgeführten Rückschnitt beim Umweltamt und der Staatsanwaltschaft in Hechingen an. Diese nahm die Ermittlungen auf. Gestern nun die Entscheidung: Das Verfahren wird eingestellt.

Markus Engel, Sprecher der Hechinger Staatsanwaltschaft, bestätigt dies auf Nachfrage. „Wir haben aufgrund einer Anzeige den Sachverhalt umfangreich geprüft“, sagte er gestern. Es habe sich ergeben, dass tatsächlich Rückschnitte stattgefunden hätten. Auch seien sie in schutzwürdigen Gebieten vorgenommen worden. „Wir haben uns Stellungnahmen des Landratsamts, des Regierungspräsidiums Tübingen und weiterer Fachleute eingeholt“, erklärte er das Prozedere.

Bei der Beurteilung, ob es sich tatsächlich um eine Straftat handle, gebe es jedoch eine sogenannte Erheblichkeitsschwelle. „Die Ermittlungen haben ergeben, dass das Schutzgebiet zwar betroffen ist, die Schnittmaßnahmen jedoch die Schwelle zur Erheblichkeit im strafrechtlichen Sinn nicht überschritten haben“, so das Fazit des Staatsanwalts.

Siegfried Rall ist anderer Meinung. Vor allem kritisiert er, dass wichtige Zeugen überhaupt nicht vernommen worden seien. Markus Engel sagt dazu: „Es kann in einem Verfahren passieren, dass nicht jeder Zeuge gehört wird. Bei der Frage, welcher Zeuge wichtig ist und welcher nicht, gehen die Meinungen auseinander.“

Entscheidung verschieben?

Rall vermutet bei der Einstellung des Verfahrens einen zeitlichen Zusammenhang mit der Abstimmung über die Süderweiterung, die in Dotternhausen am morgigen Mittwoch auf der Tagesordnung des Gemeinderats steht. Jedenfalls ist das der Plan von Bürgermeisterin Monique Adrian. Denn auch dagegen ist der Dotternhausener aktiv geworden. Er hat gestern beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Eilantrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung gestellt.

Bevor nicht endgültig Klarheit herrsche über die Rechtskräftigkeit der Bürgerbegehren und die Erlaubnis zur Einsicht in ungeschwärzte Vertrags- und Sitzungsunterlagen und bevor kein Baugesuch vorliege, dürfe über die Abbaufläche nicht entschieden werden. Rall fordert ein gerichtliches Verbot. Einem Antrag des Vereins Natur- und Umweltschutz Zollernalb war die Bürgermeisterin zuvor nicht nachgekommen.

Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht, Otto-Paul Bitzer, bestätigte den Eingang des Antrags. Man werde den Sachverhalt prüfen und der Gegenseite zumindest eine Frist für eine Stellungnahme einräumen.

Ganz sicher indes werden die Balinger Räte heute Abend über die notwendige Änderung des Regionalplans sprechen. Die Stadt wird als Plettenberganrainerin gehört. Was in der Sitzung des Technischen Ausschusses bereits anklang, ist jetzt Fakt: Die Fraktionen der Grünen und der FDP stellen einen gemeinsamen Antrag zu dem Punkt. Darin heißt es im Wortlaut:

Die Stadt Balingen ist durch die Erweiterung der Abbaustätte Plettenberg unmittelbar betroffen, da der Plettenberg ein wichtiger Teil des Landschaftsbildes und des Bergpanoramas für Balingen ist. Wesentlich für Balingen ist, dass der Albtrauf insgesamt – insbesondere der Verbund Lochen, Schafberg und Plettenberg – , aber auch die Ansicht des Plettenbergs aus Westen und Süden dauerhaft und nachhaltig ohne Eingriff bleibt.

Die Änderung des Regionalplans hat indes zunächst einen Einfluss auf die geplante Süderweiterung, also weg von der Gemarkung Balingen, in Richtung Dotternhausen. Im Antrag heißt es dazu weiter. „Das jetzt neu geplante zusätzliche Abbauareal von circa 8,6 Hektar erscheint unter der Prämisse des Erhalts des Landschaftsbildes gerade noch akzeptabel unter Anerkennung der wirtschaftlichen Interessen für die Gewährleistung der mittelfristigen bis langfristigen Rohstoffversorgung für die Firma Holcim und damit für die regionale Zementherstellung.“

Grätscht erneut ein Richter rein?

© Daniel Seeburger

Die Abbaugrenzen auf dem Plettenberg sind abgesteckt.

Für die beiden Balinger Fraktionen ist jedoch eines wichtig: Der heutige Anblick des Albtraufs von allen Stadtteilen der Stadt Balingen solle unverändert erhalten bleiben. Die Räte möchten sogar noch einen Schritt weiter gehen: „Sollte durch die aktuell gültige Abbaugenehmigung bereits eine Teilzerstörung des Albtraufs Richtung Roßwangen genehmigt sein, muss dies im Rahmen der jetzt anstehenden Änderung korrigiert werden.“

Korrektur nicht möglich

Kann aber rückgängig gemacht werden, was vor Jahrzehnten bereits genehmigt wurde? Marisa Hahn, Pressesprecherin des Landratsamts Zollernalb, sieht da wenig behördlichen Spielraum. Zunächst bekräftigt auch sie: „Die bereits genehmigte Abbaufläche hat mit dem künftigen Antrag zum Abbau einer Fläche von circa 8,6 Hektar nichts zu tun.“ Was die in den Siebziger- und Achtziger Jahren genehmigten Flächen angeht, sagt sie: „Grundsätzlich genießt der Betreiber hinsichtlich seiner bestandskräftigen Genehmigung Bestandsschutz. Die Behörde hat allenfalls die Möglichkeit, nachträgliche Anordnungen zu erlassen, um sicherzustellen, dass hinsichtlich möglicher Immissionen wie zum Beispiel Staub und Lärm die Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden.“

Eine nachträgliche „Korrektur“, wie es die beiden Fraktionen wünschen, scheint unmöglich: „Ist der Abbau einmal rechtmäßig genehmigt worden und die Genehmigung bestandskräftig, so kann die Behörde nachträglich nicht mehr den bereits genehmigten Abbau untersagen oder die Abbaufläche reduzieren.“

Diesen Artikel teilen: