Gesundheitsamt erlässt vorerst keine nächtliche Ausgangssperre im Zollernalbkreis

Von Pascal Tonnemacher

Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen sind zum Donnerstag hin aufgehoben. Nun sind die Landkreise und Kommunen in der Pflicht und müssen unter bestimmten Voraussetzungen reagieren. Was das Landratsamt im Zollernalbkreis plant.

Gesundheitsamt erlässt vorerst keine nächtliche Ausgangssperre im Zollernalbkreis

Ausgangsbeschränkungen waren Teil des Lockdowns, auch in Baden-Württemberg, wurden wieder aufgehoben, können aber auf Landkreis-Ebene zurückkommen (Symbolfoto).

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte jüngst mit einem Urteil die nächtliche Ausgangsbeschränkung zum 11. Februar aufgehoben. Denn diese sei nicht mehr verhältnismäßig, da es inzwischen eine größere Zahl an Kreisen mit einer Inzidenz unter 50 gibt. Im Zollernalbkreis fällt die Inzidenz stetig, am Donnerstag lag sie aber noch bei 53,3 (alle aktuellen Zahlen finden Sie an dieser Stelle.)

Mit der Verlängerung des Lockdowns durch Bund und Länder am Mittwoch hat Baden-Württemberg die Ausgangsbeschränkungen deshalb neu geregelt: Die Kommunen sind vom Sozialministerium angewiesen worden, bei bestimmten Voraussetzungen nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr (bislang 20 bis 5 Uhr) per Allgemeinverfügung umzusetzen.

Zwei Vorgaben wären gegeben

Zum einen muss die 7-Tage-Inzidenz sieben Tage in Folge den Wert 50 überschreiten. Zum anderen muss ein diffuses, also nicht lokal eingrenzbares, Infektionsgeschehen vorliegen. Das ist derzeit im Zollernalbkreis gegeben.

Allerdings müsse hier – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim – sehr genau geprüft werden, ob der Erlass einer nächtlichen Ausgangssperre (von 21 bis 5 Uhr) im Landkreis verhältnismäßig wäre, schreibt das Landratsamt.

Ausgangssperre genau prüfen

Der Erlass einer Ausgangssperre sei als Ultima Ratio zu sehen, soll also ausschließlich dann erlassen werden, wenn alle anderen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung keine ausreichende Wirkung entfalten und eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus im Raum steht.

Die Hürden seien hier insgesamt sehr hoch. Zu berücksichtigen ist laut Landratsamt dabei, dass im Frühjahr 2020 die Infektionszahlen ohne Ausgangsbeschränkungen zurückgegangen sind.

Kontaktbeschränkungen effektivstes Mittel

Die Landkreisverwaltung des Zollernalbkreises wird deshalb zunächst keine weitere Ausgangsbeschränkung verfügen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Kontaktbeschränkungen seien nach wie vor das effektivste Mittel, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Diese bleiben mit Wegfall der Ausgangssperre weiterhin unverändert bestehen.

Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind weiterhin nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder von Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person eines anderen Haushalts.

Pauli: Spielraum nicht ausnutzen!

„Wir appellieren zunächst an die Vernunft der Bürger im Zollernalbkreis, nun zu Beginn der Fasnet die erreichten Fortschritte bei der Eindämmung der Pandemie nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Nicht alles, was jetzt theoretisch ohne Ausgangssperre erlaubt ist, sollte tatsächlich ausgenutzt werden“, so Landrat Günther-Martin Pauli. „Wir alle wollen wieder so schnell wie möglich gesunde Normalität in unserem Alltag erleben.“

Verhalten der Menschen fließt in Entscheidung mit ein

Das Landratsamt Zollernalbkreis wird am heutigen Tag von dem Erlass einer Allgemeinverfügung absehen, um dann in den nächsten Tagen anhand von Rückmeldungen von Polizei sowie Städten und Gemeinden und der Entwicklung der weiteren Fallzahlen eine Entscheidung zu treffen, heißt es in der Pressemitteilung.

Nicht zuletzt wird das Verhalten der Menschen im Zollernalbkreis in die Entscheidung mit einfließen.

In den Nachbarlandkreisen Tuttlingen und Rottweil haben die Verwaltungen jedoch reagiert und eine Ausgangssperre, gültig ab Freitag, erlassen, berichtet NRWZ.de. Andere Landkreise wie Freudenstadt beispielsweise liegen unter der Inzidenzgrenze von 50. Sigmaringen hat bislang keine Entscheidung getroffen.

Ausgangsbeschränkungen landesweit aufgehoben

Grundsätzlich dürfen Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg seit Donnerstag also wieder ohne triftigen Grund das Haus verlassen. Für weitere Lockerungen, neben denen bei Grundschulen, Kitas und Friseuren, ist es Ministerpräsident Winfried Kretschmann zufolge aber noch zu früh. „Sonst würden wir die Fehler der Vergangenheit wiederholen“, sagte der Regierungschef.

Ziel ist es zunächst, landesweit die Inzidenz stabil unter dem Wert von 35 zu halten. Erst dann seien die nächsten Öffnungsschritte, unter anderem im Einzelhandel, zu verantworten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann warnte vor einer möglichen dritten Welle und den Virusmutationen, weshalb man nicht zu früh lockern dürfe. „Langfristig führen uns nur Impfungen aus dieser Pandemie“, sagte Kretschmann.