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Geständnis bewahrt vor dem Gefängnis - Vorsätzliche Körperverletzung

Von Günther Gotthold Töpfer

Nur knapp am Gefängnis schrammte ein 19-jähriger Schüler aus Albstadt vorbei, den das Schöffengericht Hechingen unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Kuhnle wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten unter Vorbehalt zur Bewährung verurteilte.

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