Zollernalbkreis

Gericht verhängt milde Strafe gegen 50-Jährigen, der seine Stieftochter missbraucht hat

08.05.2019

von Rosalinde Conzelmann

Gericht verhängt milde Strafe gegen 50-Jährigen, der seine Stieftochter missbraucht hat

© Rosalinde Conzelmann

Eine von vielen Strafsachen: Am Mittwoch verurteilte das Hechinger Amtsgericht einen 50-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Sie war ein kleines Mädchen, gerade mal zehn Jahre alt, als sie ihr Stiefvater zum ersten Mal sexuell bedrängte. Es gab weitere Vorfälle. Am Mittwoch wurde der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem minderschweren Fall zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Sein Geständnis rettete ihn vor dem Gefängnis.

Der Prozess vor dem Hechinger Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richter Ernst Wührl begann mit einer einstündigen Verzögerung, weil der Angeklagte nicht da war. Sein Verteidiger verwies auf ein ärztliches Attest, das aber nicht auffindbar war. Ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt brachte Klärung über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten, der dann auch erschien.

Zwei gravierende Vorfälle

Die Vorfälle, die dem 50-Jährigen zur Last gelegt wurden, liegen neun Jahre zurück und sind nur ans Tageslicht gekommen, weil sich das Opfer 2016 seiner Schwester anvertraute. Laut Anklageschrift hat der Stiefvater das Mädchen zum ersten Mal im Jahr 2009 unsittlich berührt, als es mit seiner kleinen, einen Monat alten Schwester, der leiblichen Tochter des Angeklagten, badete. Der zweite angeklagte Missbrauch ereignete sich zwei Jahre später. Der Familienvater legte sich nackt auf seine Stieftochter und rieb sich an ihr, verlas der Staatsanwalt.

Staatsanwalt lehnt Deal ab

Nach Verlesung der Anklageschrift bat der Verteidiger des Angeklagten um ein Verständigungsgespräch mit Gericht, Verteidigung und Staatsanwalt, um sich zu darauf zu einigen, dass auch ein minderschwerer Fall in Betracht kommt. Bei diesem Deal machte Staatsanwalt Michael Schneider aber nicht mit.

Der Angeklagte, der keine Angaben machte, ließ über seinen Anwalt eine Erklärung verlesen, in der er alle Vorwürfe einräumte: „Es war so, wie Sie es vorgelesen haben.“ Es tue ihm leid, was er getan habe. „Ich möchte mich entschuldigen“, erklärte er. Mit seinem Geständnis wolle er seiner damaligen Stieftochter ersparen, in der Verhandlung aussagen zu müssen. Sein Mandant treibe die Sache sehr um, so der Verteidiger: „Er schämt sich.“

60 Seiten Vernehmungsprotokoll

Eine Aussage blieb der heute 20-Jährigen dann auch erspart, stattdessen las der Vorsitzende Richter in Absprache mit den anderen Prozessbeteiligten das Protokoll der richterlichen Vernehmung vom 9. Oktober 2017 vor. 60 Seiten, die offenbarten, dass die beiden angeklagten Fälle nur die Spitze des Eisberges waren.

Das Mädchen war drei Jahre lang der Willkür seines Stiefvaters ausgeliefert und wurde in dieser Zeit immer wieder von ihm begrabscht und sexuell angegangen. Sie vertraute sich 2016 ihrer großen Schwester an, als ihr Stiefvater sie beim Duschen beobachtete. „Es ist alles hochgekommen und musste einfach raus“, erzählte sie dem Richter.

Das Opfer leidet noch immer

Das Vernehmungsprotokoll zeigte auch die große Zerissenheit des Opfers, das Angst hatte und sich nicht traute, die Vorfälle seiner Mutter zu erzählen. Sie berichtete dem Richter, dass ihr die Berührungen und Angriffe unangenehm waren und, dass sie weinte, weil es ihr so schlecht ging. Die 20-Jährige, die eine Ausbildung macht, leidet noch immer unter den Übergriffen: „Die Bilder sind mir ständig im Kopf, ich kann dann an nichts anderes mehr denken.“ Die junge Frau ist noch immer in einer Langzeittherapie.

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Sie haben meiner Mandantin ein Stück unbeschwerter Kindheit genommen. Verteidigerin des Opfers

Es ist ausgesprochen schwierig, in diesem Fall eine befriedigende Entscheidung zu finden. Richter Ernst Wührl

Meine große Schwester hat er auch angegrabscht. Sie hat sich gewehrt und er hat sie in Ruhe gelassen. Das Opfer

Der Staatsanwalt verwahrte sich gegen eine Bewährung und forderte zwei Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten, der keinen Schulabschluss hat, auf einem Campingplatz lebt und seit sieben Monaten wieder als Bauhelfer arbeitet. Noch einmal bekräftigte Schneider, dass aus seiner Sicht kein minderschwerer Fall vorliegt.

Die Verteidigerin des Opfers fand deutliche Worte: „Sie haben J. ein Stück ihrer unbeschwerten Kindheit genommen.“ Sie schloss sich den Forderungen des Staatsanwaltes an: „Weniger ist nicht zu vertreten.“

Der Verteidiger des Angeklagten blieb bei seiner Betrachtung, dass ein minderschwerer Fall vorliegt, und forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Das Schlusswort des Angeklagten lautete: „Es tut mir unendlich leid, was ich gemacht habe.“

Keine Zweifel, aber milde Strafe

Für das Gericht gab es keinen Zweifel, dass die Taten sich so ereignet haben. Das Geständnis trotz der nicht zustandegekommenen Verständigung, die gute Prognosen für den Angeklagten und die Tatsache, dass den Angehörigen eine Aussage erspart blieb, bewahrten den 50-Jährigen vor dem Gefängnis. Es sei vertretbar, einen minderschweren Fall anzunehmen. Wührl betonte aber auch, dass es weitere Vorfälle gab. „Das macht diesen Fall so schwierig.“

Das Urteil lautete zwei Jahre Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren und sechs Monaten. Außerdem muss der Mann Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro an die Geschädigte zahlen.

Der Angeklagte nahm das Urteil erleichtert auf, während die junge Frau fassungslos auf den Boden starrte und tröstend von ihrer Mutter und ihrer Schwester in den Arm genommen wurde.

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