Gericht sieht in Schlag vor Disco keine Notwehr: 27-Jähriger wird zu Haftstrafe verurteilt

Von Jasmin Alber

Er hat nach einem Discobesuch in Balingen im Herbst 2019 einem jungen Mann einen Schlag ins Gesicht verpasst, und zwar nicht aus Notwehr. Das sah Richterin Goßger als gesichert an, wie sie nach dem Urteilsspruch ausführte. Der heute 27-Jährige wurde deswegen am Freitag wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu fünf Monaten Haftstrafe verurteilt. Diese auf Bewährung auszusetzen, kam für das Gericht unter anderem aufgrund des langen Vorstrafenregisters nicht infrage.

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