Gerd Schäfer darf nicht Ortschaftsrat von Killer sein, sehr wohl aber neuer Ortsvorsteher

Von Matthias Badura

Die Konstituierung im Burladinger Stadtteil war langwierig und gestaltete sich sehr holprig. Nach Monaten ist aber nun doch die Lösung gefunden.

Gerd Schäfer darf nicht Ortschaftsrat von Killer sein, sehr wohl aber neuer Ortsvorsteher

Gerd Schäfer strahlte am Mittwochabend nach seiner Wahl.

Nachdem er zwei Mal einen entsprechenden Beschluss verweigert hatte, folgte der noch amtierende Ortschaftsrat von Killer am Mittwochabend einer „Anordnung“ des Landratsamtes und stellte fest, dass gegen den im Mai als Ortschaftsrat gewählten Gerd Schäfer wegen seines Mitarbeiterverhältnisses im Burladinger Rathaus ein „Hinderungsgrund“ vorliegt. Es ist ihm also verwehrt, Mitglied des neuen Ortschaftsrates zu werden.

Ortsvorsteher ja – Ortschaftsrat nein

Trotzdem ist es möglich, dass Schäfer das Amt des Ortsvorstehers antritt. Das ist rechtlich zulässig. Als Nicht-Ortschaftsrat besäße er dann zwar kein Stimmrecht am Ratstisch, er könnte aber die Sitzungen leiten und auch die übrigen Aufgaben eines Dorfchefs wahrnehmen.

Hinderungsgrund liegt vor

Zur Vorgeschichte: Schäfer wurde bei der Kommunalwahl im Mai von den Killermern mit 428 Stimmen in den Ortschaftsrat gewählt. Und er beabsichtigte von Anfang an Ortsvorsteher zu werden. Aus Sicht der Stadt ist dem 54-Jährigen der Zutritt ins Gremium jedoch verwehrt, weil er ihr Angestellter ist und – etwa als Brandschutzbeauftragter – leitende Funktionen in der Verwaltung wahrnimmt.

Auf den städtischen Job kommt es an

Würde Schäfer im Rathaus oder auf dem Bauhof eine überwiegend körperlichen Arbeit verrichten, könnte er das Amt antreten. So jedoch nicht – sagt die Verwaltung und verweist auf Paragraf 29 der Gemeindeordnung. Daraufhin war der Ortschaftsrat aufgefordert, die von der Stadt angeführten Hinderungsgründe in einem offiziellen Beschluss zu bestätigen.

Altes Gremium will nicht nein sagen

Die Runde lehnte das jedoch in zwei Sitzungen jeweils ab. Man könne nicht beurteilen, ob die Hinderungsgründe tatsächlich zutreffen und wie das Arbeitsverhältnis Schäfers beschaffen ist, hieß es. Auch ärgerte es mehrere Räte, dass ihnen die Beschlussvorlage eigentlich keine andere Wahl ließ, als Schäfer den Laufpass zu geben. Hier regte sich Widerspruchsgeist: „Wir sind doch kein Stimmvieh.“

Landratsamt schaltet sich ein

Die erste Sitzung hatte im Juli stattgefunden, die Wiederholungssitzung, die dasselbe Ergebnis erbrachte, im August. Den ersten Beschluss des Ortschaftsrates hatte der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Burladingen als „rechtswidrig“ zurückgewiesen, den zweiten hat das Landratsamt beanstandet. Die Folge war also, dass an diesem Mittwoch zum dritten Mal über den Fall Schäfer abgestimmt werden musste.

Eine Gegenstimme und eine Enthaltung

Auf die Frage hin, wer der künftige Ortsvorsteher sein soll, fiel nur ein einziger Name: Gerd Schäfer. Der Vorgeschlagene wurde daraufhin in geheimer Wahl mit acht Stimmen, einer Gegenstimme und bei einer Enthaltung gewählt.

Moralisch nicht vertretbar

Die Gegenstimme kam von Annekatrin Talmon. Sie hatte vorab öffentlich erklärt, sie könne Schäfer aus moralischen Gründen nicht wählen. Er habe es im Wahlkampf so dargestellt, als stünde seiner Mitgliedschaft im Gremium nichts im Wege – und nun liege eben doch ein Hinderungsgrund vor.